Telefon | 0 28 41 / 201-0 |
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Fax | 0 28 41 / 201-1 66 06 |
Auslaenderbehoerde@Moers.de |
Standort
Adresse | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
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Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine vereinbaren Sie bitte unter termin-abh@moers.de.
In der Nachricht müssen zur Bearbeitung einige Informationen zwingend enthalten sein, darunter zählen
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- Rufnummer sowie
- der Grund für den gewünschten Termin.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Moers ist eine Organisationseinheit des "Fachdienstes 4.1 Ordnung". Sie ist für das Aufenthaltsrecht und passrechtliche Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz verantwortlich. Auch ist sie für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten derjenigen ausländischen Staatsangehörigen zuständig, die ihren Wohnsitz in Moers haben.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag: | 8 - 12 Uhr |
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Dienstag: | 8 - 12 Uhr, 15 - 17 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 12 Uhr |
Mitarbeitende
Dienstleistungen
- Arbeitserlaubnis
- Asylangelegenheiten
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsgestattung
- Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen
- Aufenthaltstitel
- Bescheinigung des Daueraufenthalts
- Duldung
- Einbürgerungen
- Einladung für Besuchsaufenthalte
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Erwerbstätigkeit bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- Familiennachzug
- Familienzusammenführung
- Integrationskurs
- Namensänderung
- Niederlassungserlaubnis
- Passersatzdokumente für ausländische Staatsangehörige
- Staatsangehörigkeitsausweise
- Verlängerung eines Schengen-Visums
- Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte
- Verpflichtungserklärung für Daueraufenthalte
- Visabestimmungen
- Visum für Besuchsaufenthalte