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FAQ-Liste zur Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Moers (Stand: 01.12.2022)

Weniger Stromkosten, weniger CO2-Ausstoß: Mit der zweieinhalbstündigen Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung spart die Stadt und leistet einen Beitrag für den Klimaschutz

Lediglich für zweieinhalb Stunden - und nicht wie vielfach angenommen die komplette Nacht - wird die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet. Ausgenommen sind die Nächte vor Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. 125.000 Euro pro Jahr kann die Stadt dadurch einsparen. Warum geschieht das? Der Rat der Stadt Moers hatte 2012 die Stadtverwaltung beauftragt, vor dem Hintergrund des Nothaushaltes alle Einsparpotenziale aufzuzeigen. Ein konkreter Vorschlag aus der Politik war, die Beleuchtung nachts abzuschalten. Die Verwaltung hat zuvor verschiedene Möglichkeiten geprüft. Dazu gehörten beispielsweise der Einsatz energiesparender Leuchtmittel, das Dimmen von Straßenbeleuchtung, das Abschalten jeder zweiten Leuchte oder die Beleuchtung später einzuschalten und früher auszuschalten. Das Ergebnis war, dass die zeitweise Nachtabschaltung das wirtschaftlichste Mittel ist, um kurzfristig Stromkosten zu sparen. Gleichzeitig ist es umweltfreundlich. Da die öffentliche Diskussion gezeigt hat, dass es immer wieder zu Missverständnissen bei diesem Thema kommt, haben wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Ausweitung der Nachtabschaltung

Wegen der aktuellen Energiemangellage hat die ENNI eine vorübergehende Ausweitung der Nachtabschaltung vorgeschlagen. Der Rat der Stadt hat die Umsetzung am Mittwoch, 28. September 2022, beschlossen. 

Wann wurde die Nachtabschaltung gestartet?

Erste Abschaltungen erfolgten im September 2014. Bis März 2015 wurde die flächendeckende Abschaltung in Moers umgesetzt. Die Abschaltung erfolgte von Nord nach Süd, also beginnend in Kohlenhuck über Repelen, Rheinkamper Ring, Eicker-Wiesen, Utfort, Eick-West usw. bis zum Schluss in Vennikel.

Abschaltungen in den einzelnen Ortsteilen:

Datum Ortsteile
16.09.2014
Kohlenhuck, Pattberg, Repelen
14.10.2014 Genend, Meerfeld, Rheinkamper Ring, Eicker-Wiesen, Utfort, Eick-West, Eick-Ost
11.11.2014 Meerbeck, Hochstraß, Scherpenberg
09.12.2014 Asberg (Westlich der Bahnlinie)
13.01.2015 Hülsdonk, Moers, Asberg (Östlich der Bahnlinie)
10.02.2015 Kapellen
09.03.2015 Holderberg, Schwafheim, Vennikel

 

An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wird die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet?

Wochentags werden die Laternen von 0 bis 3.30 Uhr ausgeschaltet. An Wochenenden und vor Feiertagen gilt die Nachtabschaltung von 2 bis 4.30 Uhr. 

Wird sämtliche Beleuchtung ausgeschaltet?

Nein. Fußgängerüberwege und Gefahrenstellen werden weiter beleuchtet.

Wie teuer ist der Umbau, und wie hoch ist die Einsparung? (Stand: 12.08.2014)

Die Kosten für die Installation der Nachtabschaltung betragen rund 180.000 Euro (einmalig). Die Einsparung von Stromkosten beläuft sich pro Jahr auf rund 125.000 Euro. Die Einsparungen steigen mit einer Strompreiserhöhung.

Welche Effekte hat die Nachtabschaltung für den Klimaschutz?

Der CO2-Ausstoß wird um ca. 600 Tonnen pro Jahr verringert. Zum Vergleich: Mit umgerechnet rund 11 Tonnen pro Jahr Treibhausgasen liegen die Einwohner Deutschlands im Schnitt deutlich über dem weltweiten Pro-Kopf-Aufkommen von ca. 6,8 Tonnen.

Haben Städte mit Nachtabschaltung negative Erfahrungen gemacht?

Sowohl bei der Verkehrssicherheit als auch beim Kriminalitätsaufkommen hat es bei Städten, die nachts zeitweise die Straßenbeleuchtung ausschalten (zum Beispiel Meerbusch oder Rheine), keine Auswirkungen gegeben. 

Warum kann man nicht nur jede 2. Straßenbeleuchtung ausschalten oder in bestimmten Bereichen auf eine Abschaltung verzichten?

Da sich dadurch ein schneller Wechsel von Helligkeit und Dunkelheit ergibt, müssen sich die Augen ständig auf den Lichtwechsel einstellen und können dann trotz Fahrlicht plötzlich auftauchende Hindernisse nicht mehr erkennen. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Außerdem ist die Maßnahme nicht wirtschaftlich, da die Umbaukosten hoch und der Einspareffekt vergleichsweise niedrig ist.

Warum ist das Dimmen der Beleuchtung keine Alternative?

Dies funktioniert nur mit gleichen Leuchten im Netz. Leuchtstofflampen sind deutlich schlechter zu dimmen als LED-Leuchten, Natriumdampfleuchtmittel oder Energiesparlampen. Alle vier Leuchtmittel sind in Moers im Einsatz.

Wie wird das Vorhaben technisch umgesetzt?

Über einen Zentralrechner im Rathaus wird die Beleuchtung gesteuert. Das kann jederzeit verändert werden.

Erzielt man die Einsparungen nicht auch durch den flächendeckenden Einsatz von LED?

LED-Umrüstung plus Nachtabschaltung spart langfristig den meisten Strom. Eine komplette Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED würde der Stadt Moers allerdings etwa drei Millionen Euro kosten. Deshalb wird die Beleuchtung sukzessive umgerüstet. Bis zum Jahresende sind in Moers zehn Prozent der Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt.

Was müssen Autofahrer beachten?

Es gibt eine genormte Markierung an den Leuchten, die nachts abgeschaltet werden. Hier muss der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin sein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmende kenntlich machen. Dies geschieht durch das Einschalten des Parklichts.

Zeichen aus der Straßenverkehrsordnung:

38 Zeichen 394

Erläuterung
Laternenring Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.

 

Wie stark belastet das Parklicht die Autobatterie?

Kaum. Bei den heutigen Batterien kommt es in der Regel nicht zu Problemen, da der Verbrauch des Parklichts sehr gering ist

Gibt es auch Bereiche, die durchgängig beleuchtet bleiben?

Da die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung zu keiner Verschlechterung der Verkehrssicherheit führen darf, ist dies separat geprüft worden. Dabei standen neben der Sicherstellung der Verkehrssicherheitspflicht besondere Gefahrenpunkte und Angsträume im Mittelpunkt der Prüfung.

Durch eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung müssen Fahrzeugführer ihr Fahrverhalten entsprechend der Situation anpassen (geringere Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit). Für Fußgänger muss jedoch weiterhin eine sichere Benutzung der Fußwege ohne Beleuchtung möglich sein. Das bedeutet beispielsweise, dass Fußgänger im Verkehrsraum nicht mit Pflanzgefäßen rechnen müssen. Bei einer Nachtbefahrung und –begehung in Scherpenberg und Meerbeck bei bewölktem Himmel wurden beispielsweise ausreichende Sichtverhältnisse festgestellt. Dies galt auch für Fußgänger, die Einbauten wie Bordsteinkanten, Pflanzbeete etc. rechtzeitig erkennen konnten. Ein objektiver Grund für Angstgefühle konnte nicht bemerkt werden.

Weitere Prüfungen:

Besondere Verkehrsräume

  • Unfallhäufungsstellen der letzten 5 Jahre wurden dahingehend geprüft, ob schlechte Sichtbeziehungen oder die Übersichtlichkeit ein ausschlaggebendes Kriterium waren. Wenn dies der Fall ist, bleibt die Straßenbeleuchtung sofern vorhanden durchgängig angeschaltet.
  • Bahnübergänge, die durch Personen- und Güterverkehr im Regelbetrieb genutzt werden, bleiben durchgängig beleuchtet. Sie sollen frühzeitig für Fahrzeugführer sichtbar sein.
  • Bahnunterführungen werden von der Mehrheit als Angstraum empfunden und stellen oft eine Engstelle im Verkehrsnetz dar. Daher bleiben diese durchgängig erleuchtet.
  • Angsträume, die als solche im Stadtgebiet bekannt sind wie der Bahnhofsbereich oder der Königliche Hof, bleiben durchgängig beleuchtet.
  • Feuerwachen benötigen im Prinzip keine besondere Straßenbeleuchtung. Je nach Lage im Straßenraum, kann eine durchgängige Beleuchtung notwendig sein.
  • Krankenhäuser sind durchgängig beleuchtet. Eine Straßenbeleuchtung ist daher nicht erforderlich.
  • Fußgängerzonen verfügen über eine Vielzahl von Hindernissen (Pflanzkübel, Sitzbänke) sowie Treppen und Rampen. Bei einer nächtlichen Überprüfung (ca. 2.30 Uhr) konnte festgestellt werden, dass sehr viele Geschäfte durchgängig beleuchtet werden. Eine durchgängige Straßenbeleuchtung ist aus verkehrlicher Sicht nur in besonderen Gefahrenbereichen (Sturzgefahr an Treppen u.ä.) notwendig.
  • Kreisverkehre sind bei Dunkelheit oft erst spät als solche zu erkennen und stellen zusätzlich Orientierungspunkte dar. Daher sind diese durchgängig zu beleuchten.
  • Punkte der räumlichen Orientierung: Bei Orten von besonderer verkehrlicher Bedeutung oder Straßenverläufen ohne besondere Merkzeichen wie Kreisverkehren, LSA oder ähnlichem, kann es notwendig sein, Orientierungspunkte zu beleuchten (z.B. Bahnhof Moers, Markt Repelen)

Zebrastreifen/FGÜ

Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen sind nach Richtlinie durchgängig zu beleuchten.

Ampeln/Lichtsignalanlagen (LSA)

An den LSA, die bereits nachts abgeschaltet sind, bleibt die Straßenbeleuchtung durchgängig an. Auch LSA, die aufgrund der Lage erst spät gesehen werden können, bleiben durchgängig beleuchtet. An allen anderen LSA wird nachts die Straßenbeleuchtung abgestellt.

Bushaltestellen

Die Bushaltestellen, die bereits heute beleuchtet werden und nachts nach 1:30 Uhr noch bedient werden, sind durchgängig zu beleuchten (Wartehallen bzw.Straßenlaternen).

Welche Örtlichkeiten bleiben beleuchtet?

Besondere Verkehrsräume

  1. L 399-Kamper-/ Lintforter-/ Rayer Straße (Unfallhäufungspunkte UHS)
  2. Römer-/ Franz-Haniel-/ Königsberger Straße (UHS)
  3. Homberger-/ Sand-/ Grenzstraße (UHS)
  4. L 475-Krefelder-/ Bendmann-/ Steinbrückenstraße (UHS)
  5. Düsseldorfer Straße/Auffahrt BAB 40 (UHS)
  6. Querungshilfe Verbands-/Windmühlenstraße
  7. Feuerwache Am Moersbach
  8. Markt Repelen (einzelne Lichtpunkte)
  9. Kreisverkehr Genender Platz
  10. Kreisverkehr Rathausallee/ Oder-/ Liebrechtstraße
  11. Unterführung Hebbelstraße
  12. Unterführung Orsoyer Allee
  13. Kreisverkehr Franz-Haniel-/ Westerbruch-/ Kornstraße
  14. Kreisverkehr Universumplatz
  15. Bahnübergang Bismarckstraße
  16. Bahnübergang Wetterstraße
  17. Bahnunterführung Bergwerkstraße/ Eurotec
  18. Bahnunterführung Homberger Straße/ Bhf
  19. Tunneldurchstich/ Kirschenallee/ Lotharstraße (Bahnhofsumfeld)
  20. Bahnunterführung Essenberger Straße
  21. Bahnunterführung Asberger Straße
  22. Bahnunterführung Rheinhausener Straße
  23. Bahnunterführung Siedweg (selbst nicht beleuchtet, jeweils 1 Lichtpunkt vor und nach der BU)
  24. Bahnübergang Baerler-/ Wittfeldstraße
  25. Treppen und Rampen Unteres Parkdeck, Neuer Wall
  26. Treppen, Rampen, Parketagen Parkhaus Kautzstraße
  27. Bahnhofsvorplatz mit Kreisel, P+R-Parkplatz, Unterführung, Homberger Straße bis inklusive Knotenpunkt Klever-/ Xantener Straße
  28. Treppen Schustergasse
  29. Treppen Denkmal Luise Henriette auf der Straße Kastell
  30. Treppen Denkmal Altmarkt
  31. Treppen Denkmal Neumarkt
  32. Treppen Uerdinger Straße (zwischen Stein- und Haagstraße)
  33. Treppe Bendmannstraße/ Parkplatz
  34. Treppe- und Rampenanlage Kurt-Schumacher-Allee (Höhe Haus-Nr. 2) Durchgang zur Willi-Brandt-Allee
  35. Treppe Kurlandstraße (ca. Höhe Haus-Nr. 11) Verbindung zur Rathausallee
  36. Treppe Tucheler Weg Verbindung zur Memelstraße
  37. Treppe Konrad-Adenauer-Straße Verbindung zum Kulturzentrum Rheinkamp
  38. Treppe Römerstraße zur Bergheimer Straße
  39. Kreisverkehr Düsseldorfer Straße/ Martin-Luther-Ring
  40. Treppen Düsseldorfer Straße 307-309

Zebrastreifen

  1. Markt Repelen (Durchfahrt zur Stormstraße)
  2. Kreisverkehr Kamp-/ Liebrecht-/ Kressestraße
  3. Kreisverkehr Homberger-/ Ernst-Holla-/ Heinrichstraße
  4. Kreisverkehr Kirschenallee-/ Ernst-Holla-/ Moselstraße
  5. Kreisverkehr Blücher-/ Hoch-/Tauben-/ Hattrop-/ Bahnenstraße
  6. Kreisverkehr Tauben-/ Kometenstraße/ Germendonks Kamp
  7. Bismarckstraße Höhe Barbarastraße
  8. Bismarckstraße Höhe Jahnstraße
  9. Kreisverkehr Essenberger-/ Heinrichstraße
  10. Kreisverkehr Essenberger Straße/ Am Geldermannshof
  11. Kreisverkehr Essenberger-/ Bergstraße
  12. Meer-/ Steinstraße
  13. Moerser Benden/ Nordring
  14. Rheinhausener-/ Leipziger Straße
  15. Rheinhausener-/ Wilhelm-Müller-Straße
  16. Kreisverkehr Homberger-/ Essenberger-/ Augusta-/ Goethestraße
  17. Rheinberger-/ Unterwall-/ Wilhelm-Schroeder-Straße/ Neuer Wall
  18. Hülsdonker-/ Repelener-/ Krefelder-/ Unterwallstraße
  19. Repelener-/ Mühlenstraße
  20. Kreisverkehr Kirchweg/Dorfstraße/Niederfeldweg
  21. Düsseldorfer Straße/Kirchweg
  22. Cecilienstraße Höhe Schule
  23. Asberger Straße Höhe Sportplatz

Ampeln/Lichtsignalanlagen (LSA)

  1. Lintforter Straße/Hoher Weg
  2. Willi-Brandt-Allee/ Zur Ladengasse (LSA nachts abgeschaltet)
  3. Römer-/ Blücherstraße (LSA nachts abgeschaltet)
  4. Römerstraße Höhe Real (LSA nachts abgeschaltet)
  5. Homberger Straße/ Gesamtschule
  6. Homberger-/ Cecilienstraße
  7. L 237 Römer-/ Autobahnzubringer
  8. L 237 Römer-/ Siedweg
  9. Repelener Straße/ Am Schürmannshütt (LSA nachts abgeschaltet)
  10. Krefelder-/ Arnulfstraße (LSA nachts abgeschaltet)
  11. Klever-/ Bethanienstraße (LSA nachts abgeschaltet)
  12. Wilhelm-Schroeder-Straße Höhe Adolfinum (LSA nachts abgeschaltet)
  13. Wilhelm-Schroeder-/ Landwehrstraße (LSA nachts abgeschaltet)
  14. Uerdinger-/ Kautzstraße (LSA nachts abgeschaltet)
  15. Diergardtstraße/ Im Ohl (LSA nachts abgeschaltet)
  16. Filder-/ Wörthstraße (LSA nachts abgeschaltet)
  17. Filder Straße Höhe Solimare (LSA nachts abgeschaltet)
  18. Düsseldorfer-/ Rheinhausener-/ Vinner Straße (LSA nachts abgeschaltet)
  19. Holderberger-/Filder-/Moerser Straße
  20. Fußgängerampel Düsseldorfer Straße
  21. Düsseldorfer Straße/Kirchweg

Haltestellen

  1. Repelener Linde
  2. Repelener Markt
  3. Windmühlenstraße
  4. Repelener Siedlung
  5. Eurotec
  6. Utforter Rathaus
  7. Baumstraße
  8. Oderstraße
  9. Rheinkamper Ring
  10. Eicker Wiesen
  11. Moers Bf
  12. Königlicher Hof
  13. Augustastraße
  14. Nordring
  15. Baerler Straße
  16. Bethanien