Die An- und Abmelderegister enthalten Informationen über das Zuzugs- bzw. Wegzugsdatum von Personen. Die Überlieferung ist lückenlos und umfasst ausschließlich die beiden Bürgermeistereien Moers-Stadt und Moers-Land (Hülsdonk, Hochstraß, Asberg, Schwafheim und Vinn) im Zeitraum von 1875 bis 1904.
Eine persönliche Einsichtnahme in die Register ist grundsätzlich möglich. Einige Bände können jedoch aus konservatorischen Gründen nicht benutzt werden.