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Rat und Auschüsse

Ratsinfosystem der Stadt Moers

Der Rat ist die klassische Form zur Wahrung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Das Glossar-EintragGremium schafft mit seinen Entscheidungen die Grundlagen für die Entwicklung einer Stadt. Eine wichtige Aufgabe der Ratsmitglieder ist es, jährlich den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen. Der Beschluss und die Änderung von Satzungen ist ebenfalls ein bedeutsames Thema. Die Mitglieder wählen auch die jeweiligen Beigeordneten. Diese sind direkt dem Bürgermeister unterstellt und für verschiedene Dezernate zuständig.

Die Mitglieder des Rates sind nicht an Weisungen gebunden und handeln nach ihrer freien Überzeugung. Um ihre Auffassungen und Vorstellungen besser durchsetzen zu können, bilden Ratsmitglieder einer Partei jeweils eine Fraktion.

Die Zahl der Mitglieder hängt von der Einwohnerzahl einer Stadt ab. Moers mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann nach dem Kommunalwahlgesetz einen Rat mit 58 Sitzen bilden. Die Stadt hat jedoch seit der Kommunalwahl 1999 die Zahl der Mandate auf 54 Sitze reduziert.

Wie bei der Bundestagswahl gilt bei der Kommunalwahl ein „gemischtes“ Wahlsystem. Es besteht aus der

  • Mehrheitswahl (Direktwahl) in den Wahlbezirken und der
  • ausgleichenden Verhältniswahl nach Reservelisten.

Im Gegensatz zur Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler jedoch nur eine Stimme. Sie wählen damit in ihrem Wahlbezirk eine Kandidatin oder einen Kandidaten und gleichzeitig die Reserveliste der Partei, der ihre „Favoritin“ beziehungsweise ihr „Favorit“ angehört.

Mit wie vielen Mandaten eine Partei oder eine Wählergemeinschaft im Rat vertreten ist, hängt von der Zahl der gewonnenen Direktmandate ab. Auch die Zahl der Stimmen, die eine Partei oder eine Wählergemeinschaft insgesamt erzielen konnte, ist dabei wichtig.

    Zuständigkeiten des Rates

    Die Zuständigkeiten des Rates sind in der Gemeindeordnung geregelt:

    "Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt."

    In der Gemeindeordnung steht auch, welche Aufgaben ausschließlich vom Rat entschieden werden können. Dies sind zum Beispiel:

    • die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
    • der Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplanes
    • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
    • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters.