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Überwachung des fließenden Verkehrs

Aufgrund des Corona-Virus wird der fließende Verkehr zurzeit nur nach einem nicht zuvor festgelegten Plan überwacht. 

Durch Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 48 Ordnungsbehördengesetz (OBG) dürfen Kommunen nun nicht mehr nur an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Die nachfolgende Tabelle informiert Sie darüber, wo im Stadtgebiet Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt werden. (Hinweis: Es können aber auch vereinzelt außerhalb dieser Stadtteile Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt werden).