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Familienstadt Moers

Die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien sind individuell und vielfältig. Der Fachbereich Jugend bietet ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Um die Lebensbedingungen junger Menschen in Moers zu verbessern und eine kinder und familienfreundliche Umwelt zu schaffen, stehen das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie die sorgsame Beratung und Begleitung ihrer Eltern im Mittelpunkt der Arbeit. Dabei setzt der Fachbereich Jugend auf vorbeugende und familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. 

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitativen Kinderbetreuung, Förderung der Angebote im Kinder und Jugendbereich, über Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls. Neben der Verwaltung gehört zum Fachbereich Jugend, als zweiter Bereich, der Jugendhilfeausschuss. In diesem Gremium wirken Fachleute aus Politik und Praxis mit. Dieser hat die Aufgaben, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen sowie Anregungen und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung aufzunehmen. Hierzu berät der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung und entscheidet in Planungsfragen mit. 

Beim Fachbereich Jugend finden Sie Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen:

Unterstützung für Familien von Anfang an

Der Fachbereich Jugend legt großen Wert auf vorbeugende und familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Die Stadt Moers bietet Unterstützung für Familien von Anfang an. Durch unseren Babybegrüßungsdienst werden Neugeborene und deren Eltern persönlich willkommen geheißen. Weitere Unterstützungsangebote finden Sie auf dem Familienportal bei den Familienhebammen bei dem Netzwerk Kinderzukunft sowie bei der Online-Hebammenberatung „Kinderheldin". Prävention  in der Kinder und Jugendhilfe ist eine Schwerpunktaufgabe der Stadt Moers.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Familien vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung des Kindes steht die soziale Entwicklung der Kinder durch Spielen, Lernen und Entdecken im Vordergrund.

Das Online Anmeldeverfahren "Kita Online" ermöglicht der Stadt Moers, ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Tagesbetreuungsplätzen zu planen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen und
eine Übersicht der Kitas.

Neben den Kindertageseinrichtungen steht die Kindertagespflege als wichtige Säule und fester Bestandteil der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Für Informationen zu den Elternbeiträgen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung.

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber dem Jugendamt, gegenüber den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Elterninitiativen als Träger der Kindertageseinrichtungen.

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument, um dem gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 SGB VIII), gerecht zu werden. Hierbei ist die Jugendhilfeplanung eine wesentliche Pflichtaufgabe der politischen und administrativen Teile des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe (Jugendhilfeausschuss und Verwaltung) in ihrer Gesamtverantwortung für das jeweilige örtliche Jugendhilfesystem.

Ferien- und Freizeitangebote

Das Kinder- und Jugendbüro organisiert das ganze Jahr über vielfältige Ferien- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Dazu gehören die Tummelferien, das Spielmobil, das Seifenkistenrennen und weitere Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche (Verlinkung).

Spielplätze

Auf das Moerser Stadtgebiet verteilen sich 151 öffentliche Spielplätze, Bolzplätze und Trendsportanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 266.589 m². Die Spielplätze unterscheiden sich nicht nur in ihrer Größe, sondern sind, aufgrund ihres Alters, ihres Standortes und der finanziellen Möglichkeiten, in ihren Spielangeboten sehr unterschiedlich ausgestattet. Damit der nächste Spielplatzbesuch geplant werden kann, finden Sie anbei eine Übersicht der Spielplätze in Moers, die Nutzungsregeln für die Spielplätze und die wichtigsten Informationen zu Spielplatzpatenschaften.

Hilfen für Kinder und Familien

Der Fachbereich Jugend bietet Kindern, Jugendlichen und Familien Beratung, Begleitung und Unterstützung in besonderen und herausfordernden Lebenslagen an. Um die Lebensbedingungen junger Menschen in Moers zu verbessern und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen, stehen das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie die sorgsame Beratung und Begleitung
ihrer Eltern im Mittelpunkt der Arbeit.

Zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII sowie Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII oder anderweitigem Unterstützungsbedarf, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Sozialraumteam des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Moers.

Inklusionsberatung in Moers – Teilhabe ermöglichen!
Junge Menschen, die in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt werden, können Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen erhalten. Durch Hilfen soll die Beeinträchtigung gemildert, bestenfalls abgewendet und eine altersentsprechende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.

Die Fachberatung Eingliederungshilfe ist für die zentralen Aufgaben der Eingliederungshilfe im Austausch mit anderen Reha- Trägern (zum Beispiel Bundesagentur für Arbeit) oder beteiligten Institutionen und Fachkräften, um beispielsweise zuständige Ansprechpartner zu vermitteln, Netzwerke zu knüpfen oder über Beratungs- und Unterstützungsangebote zu informieren.

Hilfen für Jugendliche

Jugendliche haben einen Anspruch auf Beratung (Verlinkung Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene) in allen Lebenslagen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt, wenn Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren oder Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren eine Straftat begangen haben. Die Fachkräfte beraten und begleiten Jugendliche, ihre Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens – also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. In der Arbeit geht es schwerpunktmäßig darum, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt der jungen Menschen zu informieren.

Jugendliche und junge Heranwachsende zwischen 14 und 24 Jahren können sich an die Jugendberufsagentur (JuBa) wenden, wenn sie Hilfestellung bei der Berufswahl benötigen oder sich informieren möchten.

Einrichtungen für Familien, Kinder und Jugendliche

Die Stadt Moers fördert Beratungs-, Betreuungs- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Familien, Kinder und Jugendliche. Hierunter zählen unter anderem die Familienzentren, Kindereinrichtungen und Jugendeinrichtungen.

Jugendhilfe und Schule

Die Schulsozialarbeit bietet Beratung, Begleitung und Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte unter der Beteiligung aller Bezugspersonen an. Ein Ziel der Schulsozialarbeit ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen und Krisensituationen sowie die Erarbeitung und Vermittlung von Hilfsangeboten.

An allen Grundschulen in Moers besteht die Möglichkeit, Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) betreuen zu lassen. Die OGS ist ein freiwilliges Angebot, für das sich die Eltern jeweils für ein Jahr entscheiden. Sie verfolgt die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kinder- und Jugendschutz

Grundsätzlich gehört der Kinderschutz zum Aufgabenbereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

Mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW sind die Jugendämter gesetzlich dazu verpflichtet, ein interdisziplinäres Netzwerk Kinderschutz aufzubauen, das sich mit dem strukturellen Kinderschutz befasst und auseinandersetzt. Innerhalb des Netzwerks werden mit allen Beteiligten Verfahren etabliert, die eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sicherstellen und die Handlungssicherheit auf allen Seiten schaffen.

Für Personengruppen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft beim Jugendamt geschaffen. Die §8b Beratung dient dazu Fachkräfte in Moers zu
unterstützen, wenn sie sich Sorgen um das Wohlergehen einer Minderjährigen / eines Minderjährigen machen.

Durch die Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz (Verlinkung) sollen Kinder und Jugendliche vor geistiger und körperlicher Überforderung sowie vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz, in Ferienjobs, Praktika, Ausbildung und bei Filmaufnahmen geschützt werden. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Kinder unter 13 Jahren zu beschäftigen. Ausnahmegenehmigungen können für die Teilnahme an Theaterveranstaltungen, Musikaufführungen und gelegentliche Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton und Bildträgern sowie bei Film und Fotoaufnahmen beim Allgemeinen Sozialen Dienst eingeholt werden.

Der erzieherische Kinder und Jugendschutz (Verlinkung) wird im § 14 SGB VIII geregelt und findet nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt. Vielmehr hat diese Form des Kinder und Jugendschutzes das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Er soll auch die Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Gegenwärtig wird zu folgenden Themen beraten:

  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendmedienschutz
  • Medienpädagogik

Der präventive Kinderschutz zielt darauf ab den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung sowie jeglicher Form von Gewalt frühzeitig zu erkennen und bestenfalls schnellstmöglich abwenden zu können. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein Grundrecht, welches in der gemeinschaftlichen Verantwortung aller Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, welche tagtäglich mit der Betreuung, Ausbildung, Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen betraut sind, steht. Dieser Schutzauftrag fordert alle Fachkräfte und ehrenamtlich Tätigen auf, Kinderschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen und in einem gut funktionierenden Netzwerk drohende Kindeswohlgefährdungen früh wahrzunehmen und diese möglichst zu vermeiden und abzuwenden.

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