Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden folgende Leistungen erbracht:
Erarbeitung und Fortschreibung von Plänen für die Jugendhilfe
Die Pläne der Jugendhilfeplanung beschreiben die einzelnen Aufgabenbereiche der Jugendhilfe, zum Beispiel Kindertagesstätten, Spielplätze, Angebote der Kinder- und Jugendfreizeit, der Beratungseinrichtungen usw. und den zukünftigen wünschenswerten Zustand im Hinblick auf die Anzahl, die Art und die Qualität der Einrichtungen und Angebote.
Erarbeitung und Fortschreibung eines Sozialatlasses
Eine Grundlage der Jugendhilfeplanung ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien herzustellen. Dafür ist es notwendig, die Lebensbedingungen zu beschreiben und diese Daten allgemeinverständlich darzustellen.
Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften
Alle im Gebiet der Stadt Moers ansässigen und tätigen Träger der Jugendhilfe stimmen in 3 Arbeitsgemeinschaften ihre Planungen aufeinander ab und diskutieren die Entwicklungen in der Jugendhilfe.
Stellungnahme bei der Planung von Neubaugebieten und anderer kommunaler Planungen
Bei der Planung von Neubaugebieten und anderen kommunalen Planungen gibt die Jugendhilfeplanung Stellungnahmen ab, durch welche Einrichtungen und Maßnahmen die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien gefördert werden.
Fachliche Beratung und Entscheidungsvorbereitung
Die Jugendhilfeplanung berät die Träger der Jugendhilfe und andere Institutionen im Hinblick auf planerisch relevante Fragen und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für die Ausschüsse und den Rat der Stadt Moers.