Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei aktuellen Planungsvorhaben:
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
- Öffentlichkeitsbeteiligung bei sonstigen Planungen und Konzepten
Bei Bauleitplanverfahren, das heißt bei der Flächennutzungsplanung und bei der Bebauungsplanung sieht das Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit in 2 Stufen vor.
1. Stufe der Beteiligung:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über erste Konzepte oder Vorentwürfe informiert. Sie hat dabei Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Äußerungen werden geprüft und können in das weitere Planungsverfahren einfließen. Die Beteiligung erfolgt zum Beispiel im Wege der öffentlichen Auslegung oder in Form einer Veranstaltung.
2. Stufe der Beteiligung:
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt erfolgt die formelle Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese dauert in der Regel 30 Tage. Sie haben die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des Bebauungsplanes zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben.
Die Äußerungen werden geprüft und dem Rat zur Abwägung vorgelegt. Danach wird im Regelfall der Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan durch den Rat beschlossen.
Öffentlichkeitsbeteiligung außerhalb der Bauleitplanung:
Die Öffentlichkeit wird auch in der Stadtentwicklung, etwa Handlungskonzepten oder Stadtentwicklungskonzepten, sowie bei weiteren städtebaulichen Planungen der Stadt Moers beteiligt. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch informelle Beteiligung genannt und kann auf verschiedenste Weisen erfolgen. Sie ist nicht gesetzlich geregelt.
Zusätzlich ist die Stadt Moers auch mit der auch mit der öffentlichen Auslegung im Rahmen von überörtlichen Planvorhaben, wie beispielsweise Planfeststellungsverfahren, beauftragt.
Online-Umfragen und Online-Bürgerbeteiligungen
- Studie zum Verkehrsverhalten der Moerserinnen und Moerser
- Kontakt: Frau Beinemann, Telefon: 0 28 41 / 201-942, E-Mail: Nadine.Beinemann@Moers.de