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Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl werden die Mitglieder des deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Der Bundestag ist somit die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.

Wahlperiode / Nächster Wahltermin:

Die Bundestagswahlen finden alle 4 Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 26.09.2021 statt.

Wer darf wählen?

Wenn Sie bei der Bundestagswahl wählen möchten, dann müssen folgende Punkte zum Wahltag auf Sie zutreffen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit,
  • sind 18 Jahre oder älter und
  • haben seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

und

  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Treffen die oben genannten Punkte auf Sie zu, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Mehr Infos dazu erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Wer darf gewählt werden?

Jeder/Jede Deutsche ab 18 Jahren kann sich zur Wahl als Bundestagsabgeordneter/Bundestagsabgeordnete stellen.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlgebietseinteilung

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Moers gehört zu dem Wahlkreis 114 Krefeld II – Wesel II.

Derzeit wird das Moerser Stadtgebiet in Wahlbezirke eingeteilt. Zur Bundestagswahl 2017 waren es 96 Wahlbezirke. Zur Stimmabgabe gibt es in jedem Wahlbezirk ein Wahllokal.

Wahlsystem / Stimmabgabe

Jeder Wähler / Jede Wählerin hat 2 Stimmen.

Was wird gewählt?

Erststimme

Mit der ersten Stimme wählen Sie die Direktkandidatin / den Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis. Wer die meisten Erststimmen bekommt, zieht als Abgeordneter / Abgeordnete in den Bundestag ein. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten gehen leer aus. Auf diesem Wege gelangen insgesamt 299 Abgeordnete, einer / eine für jeden Wahlkreis, in den Bundestag. Sie stellen damit ungefähr die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag. Durch diese Erststimme wird sichergestellt, dass alle Regionen in Deutschland auch im Bundestag in Berlin vertreten sind.

Zweitstimme

Mit der zweiten Stimme wählen Sie keine Person, sondern die „Landesliste“ einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin in den Bundestag schicken möchte.

Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Personen von der Liste dieser Partei dürfen in den Bundestag.

Vereinfacht gesagt, kommt die eine Hälfte der Abgeordneten also über die Erststimme in den Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, wird dagegen durch die gewonnenen Zweitstimmen bestimmt.

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-948
E-Mail:Andre.Strajhar@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-103
E-Mail:Leandra.Broda@Moers.de