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Netzwerk Kinderschutz

Seit dem 1. Mai 2022 hat das Land Nordrhein-Westfalen das stärkste Landeskinderschutzgesetz NRW bundesweit. Damit wird die Qualität des Kinderschutzes mit den entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen auf der gesetzlichen Grundlage hin innerhalb der Kommune wirksam verbessert. In der Folge sollen Kinder und Jugendliche einen noch effektiveren Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung durch das Gesetz erfahren.

Mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW sind die Jugendämter gesetzlich dazu verpflichtet, ein interdisziplinäres Netzwerk Kinderschutz aufzubauen, das sich mit dem strukturellen Kinderschutz befasst und auseinandersetzt. Innerhalb des Netzwerks werden mit allen Beteiligten Verfahren etabliert, die eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sicherstellen und die Handlungssicherheit auf allen Seiten schaffen.

Durch die strukturelle Vernetzung besteht ein fachlicher Austausch zu aktuellen Fragestellungen und Entwicklungsbedarfen im Kinderschutz. Ziel des Netzwerkes und der interdisziplinären Zusammenarbeit ist es, dass die jeweiligen Fachkräfte eine mögliche Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkennen und entsprechend sicher zum Wohle des betroffenen Kindes oder Jugendlichen handeln.

Fachkräfte profitieren innerhalb des Netzwerkes von einem interdisziplinären Austausch, lernen feste Ansprechpersonen zu spezifischen Fragestellungen kennen, können Fortbildungsbedarfe äußern und an entsprechenden teilnehmen.

Aufgabe der Netzwerkkoordination ist insbesondere, das Netzwerk aufzubauen und fachlich zu begleiten sowie die bedarfsgerechte Organisation von Fortbildungsangeboten für die am Netzwerk teilnehmenden.

Wer mehr über das Netzwerk erfahren oder sich darin beteiligen möchte, kann sich an die Koordinatorin, Frau Demir, wenden.

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-234
E-Mail:Senay.Demir@Moers.de