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Europawahl

Wahl zum 10. Europäischen Parlament im Jahr 2024

Die Europäische Flagge.

Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Die Europawahl findet alle 5 Jahre statt.

Nächster Wahltermin:

Der nächste Wahltermin ist der 09. Juni 2024. 

Wer darf wählen?

Wenn Sie bei der Europawahl wählen möchten, dann müssen folgende Punkte zum Wahltag auf Sie zutreffen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates,
  • sind am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, 
  • wohnen mindestens 3 Monate vor der Wahl - also ab dem 09. März 2024 - in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedsstaaten oder halten sich sonst gewöhnlich dort auf

und

  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.

Weitere Einzelheiten und Antragsformulare für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger oder Auslandsdeutsche finden Sie auch auf den Serviceseiten der Bundeswahlleiterin.

Wer darf gewählt werden

Gewählt werden können Personen ab 18 Jahre, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen dabei in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Dies gilt für alle die nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeschlossen sind.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 28. April 2024.

An diesem Tag werden

  • Deutsche, mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Moers sowie
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits bei vergangenen Europawahlen die Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragt haben, automatisiert aufgenommen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bisher keinen solchen Antrag gestellt haben und in Moers wählen möchten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Wahlberechtigte Auslandsdeutsche, die vor ihrem Fortzug zuletzt in Moers gewohnt haben, können ebenfalls auf Antrag ins Moerser Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Alle Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis sind demnach bis zum 19. Mai 2024 zu stellen. 

Stadt Moers
Fachgruppe 4.2.2 Wahlen
Rathausplatz 1
47441 Moers

Im Zeitraum zwischen dem 28. April 2024 und dem 19. Mai 2024 werden die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Moers verschickt. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie gerne bei Ihrer Fachgruppe Wahlen im Rathaus nach.

Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit.

Hinweis: Ein Wohnungswechsel in der Zeit nach dem Stichtag 28. April 2024 bis zum Tag vor der Wahl, kann Auswirkungen auf die Wahlberechtigung und die Eintragung in das Wählerverzeichnis haben. Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerservice erfahren Sie, ob und ggfs. was Sie tun können um noch in das Wählerverzeichnis der Stadt Moers eingetragen zu werden.

Wahlgebietseinteilung

Bei der Europawahl in Deutschland gibt es keine Wahlkreise. Die Gemeinden werden in Wahlbezirke unterteilt, wonach kein Wahlbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfassen soll.

Die Einteilung der Wahlbezirke der Stadt Moers wird derzeit vorgenommen und in Kürze bekannt gegeben.

Die konkreten Wahllokale werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
 

Wahlsystem

Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden.

Das in der Bundesrepublik Deutschland für die Europawahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Europawahlgesetz und der Europawahlordnung.

Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

  • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Europawahl teilnehmen.
  • Unmittelbar: Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt
  • Frei: Jede/Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem sie/er seine Stimme gibt
  • Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung
  • Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

Das Wahlsystem ist eine Verhältniswahl. Die zu besetzenden Sitze werden im Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers verteilt.

Zur Wahl stehen nur (Parteien-)Listen und keine Einzelkandidatinnen oder Einzelkandidaten. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelnen Bundesländer zugelassen werden.

Stimmabgabe

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter hat eine Stimme. Man darf also auf dem Stimmzettel nur einen Vorschlag ankreuzen. 

Wahlhelfende gesucht

Demokratie live erleben – Als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer ist es möglich, Demokratie praktisch zu erfahren. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar. Für den Wahltag wird eine Vielzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die einen spannenden und abwechslungsreichen Wahltag in einem Urnen- oder Briefwahlbezirk erleben möchten. Die Wahlhelfenden werden aktiv durch die Fachgruppe Wahlen unterstützt und erhalten im Vorfeld Einweisungen und Schulungen für einen reibungslosen Ablauf. Außerdem steht die Fachgruppe Wahlen darüber hinaus am Wahltag für Fragen zur Verfügung.

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer? 
Zum online-Bewerbungsformular und weiteren Informationen.

Eine konkrete Einteilung der Wahlhelfenden wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 vorgenommen.

Kontakt

Wahlen

  • Herr Strajhar, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-948
  • Frau Broda, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-103

Telefax: 0 28 41 / 201-1 61 02
Fachdienst 4.2 - Bürgerservice und Wahlen
Fachgruppe 4.2.2 - Wahlen
Rathaus Moers
Raum U.092 / Raum "Seelow" 2.070
Rathausplatz 1
47441 Moers
E-Mail

Wählerverzeichnis

Frau Kügel,  E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-641
Telefax: 0 28 41 / 201-16-102
Fachdienst 4.2 - Bürgerservice und Wahlen
Fachgruppe 4.2.2 -  Wahlen
Raum E.098
Rathausplatz 1
47441 Moers

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-948
E-Mail:Andre.Strajhar@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-103
E-Mail:Leandra.Broda@Moers.de