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Besuch des Stadtarchivs

Ein Besuch des Stadtarchivs ist immer innerhalb der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung möglich. Es gilt die Benutzungsordnung des Stadtarchivs. Die Mitarbeitenden  beraten Sie gerne in allen lokalhistorischen und genealogischen Fragen und helfen Ihnen bei der Auswahl der Bestände. Bei umfangreichen Projekten empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme und eventuell die Vereinbarung eines Beratungstermins.

Versuchen Sie unbedingt eine Eingrenzung Ihres Forschungsthemas. Dies ermöglicht eine präzise Fragestellung und erleichtert die Recherche nach aussagekräftigen Archivalien. Die fachliche Beratung und die Vorlage des Archivgutes sind gebührenfrei; ausgenommen hiervon sind Recherchen in den Einwohnermelderegistern, die nur vom Personal des Stadtarchivs durchgeführt werden.

Das Archivgut aus Verwaltung und Rat der Stadt Moers unterliegt in der Regel einer Schutzfrist von 30 Jahren (§ 7 Archivgesetz NRW). Handelt es sich um personenbezogenes Schriftgut, so ist eine Vorlage erst 10 Jahre nach Tod oder 100 Jahre nach Geburt der betroffenen Personen möglich. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Verkürzung der Schutzfrist (siehe oben) möglich.

Ausleihen von Archivalien sind grundsätzlich nicht möglich, Einsichtnahmen können nur im Benutzerraum vorgenommen werden. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass das Personal des Stadtarchivs Ihnen lediglich Hilfestellungen beim Lesen älterer Schriften und beim Auswerten historischer Quellen geben kann.

Besuchen Sie das Stadtarchiv zum ersten Mal oder wollen zum ersten Mal im laufenden Kalenderjahr recherchieren, dann müssen Sie zunächst einen Benutzungsantrag mit Angaben z.B. zur Person, zum Nutzungszweck und zum Forschungsthema ausfüllen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich Ihr Forschungsthema im laufenden Kalenderjahr ändert.

Im Benutzerraum stehen Ihnen Findbücher zu einzelnen Archivbeständen zur Verfügung, Dezennaltabellen zur Standesamtsüberlieferung und Kopien von Kirchenbüchern sowie die Zeitungsausschnittsammlung des Stadtarchivs, die sachthematisch geordnet ist und einen Zeitraum von etwa 1945 bis 2000 umfasst.

Generell gilt kein Anspruch auf Einsichtnahme in Originale, wenn diese beispielweise aus bestandserhalterischen Gründen nicht vorgelegt werden können. In den meisten Fällen erfolgt dann die Vorlage von Reproduktionen.

Eine Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Stadtarchiv, analog und digital, ist nur mit den folgenden beispielhaften Quellenhinweisen zulässig:
Stadtarchiv Moers, Bestand 1 Nr. 49 oder StA Moers 1/49.