Unter dem Begriff Kommunalwahlen versteht man die Zusammensetzung der folgenden für Moers relevanten Wahlarten:
- Wahl für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Moers
- Wahl für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates des Kreises Wesel
- Wahl der Mitglieder für den Rat der Stadt Moers
- Wahl der Mitglieder für den Kreistag des Kreises Wesel
- Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR)
- Wahl des Integrationsrates
Allgemeine Informationen
Wahlperiode
Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Der nächste Wahltermin ist der 14.09.2025. Eine mögliche Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Landrätin/des Landrates findet am 28.09.2025 statt.
Wahlgebietseinteilung
Das Wahlgebiet der Stadt Moers besteht aus 27 Wahlbezirken. Diese sind in insgesamt 72 Stimmbezirke mit jeweils einem Wahllokal aufgeteilt. Das richtige Wahllokal kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.
Wahlvorschläge
Damit man in den Rat der Stadt Moers, in den Kreistag des Kreises Wesel, als Bürgermeisterin/Bürgermeister oder als Landrätin/Landrat gewählt werden kann, muss man zunächst zur Wahl vorgeschlagen werden. Es muss ein sog. Wahlvorschlag vorliegen. Parteien und Wählergruppen müssen ihre Bewerberinnen und Bewerber aufstellen und für die Kommunalwahl vorschlagen. Dieser Wahlvorschlag wird der zuständigen Wahlleitung zur Prüfung zugesandt. Es ist auch möglich als Einzelbewerberin/Einzelbewerber bei den Kommunalwahlen anzutreten. Genauere Informationen bezüglich der Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen Sie der entsprechenden Bekanntmachung.
Wahl für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Moers oder Wahl für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates des Kreises Wesel
Bei der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Landrätin/des Landrates darf wählen, wer am Wahltag
- deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
- 16 Jahre oder älter ist,
- seinen Hauptwohnsitz, mindestens 16 Tage vor der Wahl (29.08.2025), im Wahlgebiet hat
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Als Bürgermeisterin/Bürgermeister oder als Landrätin/Landrat kann gewählt werden, wer am Wahltag
- deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
- 23 Jahre oder älter ist,
- seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahl der Mitglieder für den Kreistag des Kreises Wesel
Bei der Wahl des Kreistages darf wählen, wer am Wahltag
- deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
- 16 Jahre oder älter ist,
- seinen Hauptwohnsitz, mindestens 16 Tage vor der Wahl (29.08.2025), im Wahlgebiet hat
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
In den Kreistag kann gewählt werden, wer am Wahltag
- deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
- 18 Jahre oder älter ist,
- und seit mindestens 3 Monaten (14.06.2025) im Wahlgebiet die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Wesel.
Wahl der Mitglieder für den Rat der Stadt Moers
Bei der Wahl des Rates der Stadt Moers darf wählen, wer am Wahltag
- deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
- 16 Jahre oder älter ist,
- seinen Hauptwohnsitz, mindestens 16 Tage vor der Wahl (29.08.2025), im Wahlgebiet hat
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
In den Rat der Stadt Moers kann gewählt werden, wer am Wahltag
- deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
- 18 Jahre oder älter ist,
- und seit mindestens 3 Monaten (14.06.2025) im Wahlgebiet die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Für den Rat der Stadt Moers werden so 27 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten und 27 Listenkandidatinnen und Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien gewählt.
Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR)
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den zuvor genannten Wahlen.
Weitere Informationen zu der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr können Sie der zugehörigen Homepage entnehmen.
Wahl der Mitglieder des Integrationsrates
Weitere Informationen zu der Integrationsratswahl oder dem Integrationsrat der Stadt Moers können Sie den zugehörigen Homepage entnehmen.
Wahlhelfer/in
Demokratie live erleben – Als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer ist es möglich, Demokratie praktisch zu erfahren.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar. Für den Wahltag wird eine Vielzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die einen spannenden und abwechslungsreichen Wahltag in einem Urnen- oder Briefwahlbezirk erleben möchten.
Die Wahlhelfenden werden aktiv durch die Fachgruppe Wahlen unterstützt und erhalten im Vorfeld Einweisungen und Schulungen für einen reibungslosen Ablauf. Außerdem steht die Fachgruppe Wahlen darüber hinaus am Wahltag für Fragen zur Verfügung.
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