Finanzielle Unterstützung
Der Nachlass des Verstorbenen reicht nicht aus, um die Bestattungskosten zu tragen? Auch die Angehörigen sind finanziell nicht in der Lage dazu, diese Kosten zu übernehmen? Dann kann beim Fachbereich Soziales ein Antrag auf einmalige Beihilfe gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verstorbene sozialhilfeberechtigt gewesen ist oder nicht.
Telefonseelsorge
Die ehrenamtlichen Gesprächspartner der Telefonseelsorge bieten Begleitung und Beratung in schwierigen Lebenssituationen.
Erreichbar ist die Telefonseelsorge kostenfrei unter den Telefonnummern:
- 08 00 / 1 11 01 11 (evangelisch) und
- 08 00 / 1 11 02 22 (katholisch).
Zusätzlich bietet die Telefonseelsorge eine Beratung im Internet per Chat oder E-Mail an.
Andere Institutionen
Die Liste der Einrichtungen und Institutionen, die Beratung und Hilfe in den verschiedensten Situationen anbieten, kann Ihnen weiterhelfen.