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Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen

Staatsangehörige der Europäischen Union sowie ihre Familienangehörigen genießen grundsätzlich Freizügigkeit und sind somit von der Aufenthaltstitelpflicht befreit. Sie haben kraft Gesetzes ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet und dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Das Recht, sich im Bundesgebiet aufhalten und arbeiten zu dürfen, wird mit folgenden Dokumenten nachgewiesen:

Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte

Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger erhalten eine Aufenthaltskarte als amtliche Bestätigung über das Bestehen ihres Aufenthaltsrechts. Nach 5jährigem Aufenthalt gelangen auch sie zu einem Daueraufenthaltsrecht, das mit der Daueraufenthaltskarte belegt wird.

Folgende Staaten gehören der Europäischen Union an:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Auch die Mitgliedsstaaten

  • Tschechien,
  • Estland,
  • Lettland,
  • Litauen,
  • Ungarn,
  • Polen,
  • Slowenien,
  • Slowakei,
  • Bulgarien,
  • Rumänien und
  • Kroatien

genießen inzwischen die volle Freizügigkeit. Staatsangehörige dieser Staaten benötigen daher keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr.

Hinweis für Angehörige der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz

Die Bestimmungen zur Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen gelten für Angehörige der Staaten

  • Island,
  • Liechtenstein,
  • Norwegen und
  • Schweiz

sowie ihre Familienangehörigen entsprechend.

Gebühren

Leistung Gebühr
Freizügigkeitsbescheinigung gebührenfrei
Bescheinigung des Daueraufenthalts 8 Euro
Aufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro
Aufenthaltskarte vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro
Daueraufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro
Daueraufenthaltskarte vor Vollendung des 24 Lebensjahres 22,80 Euro
Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung 13 Euro

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201 - 661
E-Mail:T.Flach@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-662
E-Mail:S.Gores@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-664
E-Mail:M.Karakas@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-658
E-Mail:C.Ohle@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201 - 915
E-Mail:L.Kamps@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-642
E-Mail:C.Mueller@Moers.de