Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Beteiligungsberichte

Nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht enthält insbesondere Angaben über

  • die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
  • die Beteiligungsverhältnisse,
  • die Zusammensetzung der Organe und
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften.

Der Beteiligungsbericht 2022 wurde am 05.02.2024 vom Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften zur Kenntnis genommen und am 15.02.2024 durch den Rat beschlossen.  

Downloads

Zuständigkeit