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FAQ Veranstaltungskoordination

A: Allgemein/Kontakt

Wen kann ich unverbindlich fragen, wenn ich eine größere Feier oder Veranstaltung – öffentlich oder nicht-öffentlich - plane?

Hierzu steht Herr Köhn als zentraler Ansprechpartner der Stadt Moers zur Verfügung. Er ist unter der Telefonnummer 0 28 41 / 201-620, per E-Mail unter andre.koehn@moers.de oder persönlich im Rathaus Moers - Gebäudeteil Altes Rathaus, Raum E.019, zu erreichen. Zur Besichtigung der Veranstaltungsfläche kann gerne auch ein Ortstermin vereinbart werden.

Wann sollte ich mich melden?

Melden Sie sich bitte so früh wie möglich, bzw. reichen Sie den Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung frühestmöglich ein. Bei Großveranstaltungen (s. C.) ist ein Vorlauf von mindestens 3 Monaten erforderlich, damit die Verwaltung und die sonstigen beteiligten Stellen und Behörden die Unterlagen (z. B. das Sicherheitskonzept) prüfen und bewerten können. So haben Sie auch rechtzeitig eine Planungssicherheit für Ihre Veranstaltung. Kurzfristige Antragstellungen beinhalten immer das Risiko, dass aufgrund möglicher Bedenken die geplante Veranstaltung nicht genehmigungsfähig ist.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Kontaktperson des Veranstalters sollte für Rückfragen erreichbar sein!

Wie teuer ist die Beratung?

Die Beratung ist gebührenfrei. Durch die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen oder für eine  Gaststättenkonzession fallen beispielsweise Kosten an. Die Höhe kann individuell erfragt werden

Muss ich jede Behörde (städtische Fachdienste, Kreis Wesel, Polizei) einzeln ansprechen?

Nein! Sie müssen nur den Antrag zum Anmelden einer Veranstaltung ausfüllen und einreichen.
Die Koordinierungsstelle für Veranstaltungen leitet ihn an die zu beteiligenden Stellen und Behörden weiter. Sollten sich im Vorfeld Fragen ergeben, die nicht durch den zentralen Ansprechpartner beantwortet werden können, werden ggf. Kontakte zu den jeweiligen Stellen und Behörden hergestellt.

Was muss ich beachten, wenn ich Plakate aufhängen möchte?

Fragen zur Plakatierung kann der Fachdienst 8.3. beantworten:

B. Nicht-öffentliche private Feiern, Firmen und Vereinsfeiern

Muss ich auch eine private Feier, Vereinsfeier auf Vereinsgelände oder Firmenfeier auf Firmengelände anmelden?

In vielen Fällen, ja. Fragen Sie deshalb bitte vorher unverbindlich nach! Sollte zum Beispiel ein Firmengelände für eine Betriebsfeier oder ein Firmenjubiläum genutzt werden, entspricht dies in der Regel nicht der Betriebserlaubnis.
Gleiches gilt, wenn auf einem Sportplatz zum Beispiel neben der eigentlich konzessionierten Vereinsgaststätte zusätzliche Bierwagen oder Imbissstände aufgrund einer Feier oder Sportveranstaltung aufgestellt werden. Auch hier wird die eigentliche Nutzung der Anlage überschritten.
Grundsätzlich gilt: Sollte eine Anlage, ein Gebäude oder eine Fläche über das ursprünglich genehmigte Maß in Anspruch genommen werden, sind diese Veranstaltungen durch einen Antrag anzuzeigen.

Bei einer nicht-öffentlichen Feier habe ich einen DJ. Muss ich etwas beachten?

Bei Musik (Live-Musik, DJ oder sonstige Musikdarbietungen) werden Immissionen (Lärmeinwirkungen) erzeugt. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der gesetzliche Nachtruheschutz, zu beachten.
Sollte über diese zeitliche Begrenzung die Darbietung gewünscht sein, kann der Fachdienst Ordnung nach Prüfung eine Erlaubnis nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erteilen.

Kann ich bei einem Straßenfest eine Straße sperren, und was muss ich beachten?

Straßensperrungen sind für Veranstaltungen zwar möglich, aber je nach Umfang schwierig. Dies betrifft vor allem Hauptverkehrsstraßen. Kreuzen Sie im Antrag den Punkt „Gesperrte Straßen“ an. Die Straßenverkehrsbehörde Moers prüft, unter welchen Voraussetzungen die Straßensperrung erfolgen kann. Dem Antragsteller / Der Antragstellerin wird eine verkehrliche Anordnung zugeleitet. Die darin enthaltenden Vorgaben sind durch einen Verkehrssicherer umzusetzen. Eine entsprechende Auflistung von Verkehrssicherungsunternehmen wird der verkehrlichen Anordnung beigefügt. Sie müssen einen Antrag auf Sperrung bei einer Veranstaltung stellen.

Was muss ich tun, wenn ich in einer öffentlichen Grünfläche privat feiern möchte?

Nutzungen öffentlicher Grünflächen sind ebenfalls grundsätzlich möglich. Hierzu ist in dem Antrag der genaue Ort der geplanten Veranstaltung anzugeben. Der Fachdienst Grünflächen und Umwelt entscheidet dann, ob der Nutzung zugestimmt werden kann. Wir empfehlen, sich vorab mit Herrn Brüggemann vom Fachdienst 6.2 - Freiraum- und Umweltplanung in Verbindung zu setzen: Telefon 0 28 41 / 201-812, Mail: frank.brueggemann@moers.de. Er teilt ihnen gerne mit, ob und welche Kosten ggf. anfallen. Für gemeinnützige Veranstalter (z. B. Vereine, Kirchengemeinden) ist die Nutzung von öffentlichen Grünflächen in der Regel kostenfrei.

Was muss ich tun, wenn ich im Kulturzentrum Rheinkamp, auf Schulhöfen oder in einer Sportstätte feiern möchte?

Hierzu können Sie den Fachbereich 9 - Schule und Sport ansprechen.

Was muss ich tun, wenn ich Alkohol ausschenken möchte?

Kreuzen Sie hierzu im Antrag den Punkt „Abgabe alkoholischer Getränke“ an. Der Fachdienst Ordnung entscheidet, ob die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist und wird ggf. eine Erlaubnis erteilen.

C. Sicherheitskonzept & Co./Großveranstaltungen

Gibt es besondere Regeln bei öffentlichen Veranstaltungen?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Grundsätzlich ist jede Veranstaltung individuell und deshalb separat zu prüfen und zu bewerten. Fragen Sie gerne im Vorfeld unverbindlich nach. Füllen Sie den Antragsvordruck bitte nach bestem Wissen aus.

Hat die Anzahl der Besucher Auswirkungen auf öffentliche Veranstaltungen?

Ja. Die Anzahl der zu erwartenden Besucher / Besucherinnen kann Auswirkungen darauf haben, ob die geplante Veranstaltung als Großveranstaltung bewertet wird. Der Bewertungs- und Orientierungsrahmen für Verwaltungen (gemäß Ministerium für Inneres und Kommunales NRW) bietet hier die Grundlage. Einzelheiten sind immer veranstaltungsbedingt zu bewerten.

Wann brauche ich ein Sicherheitskonzept?

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Personenzahl, Beschaffenheit des Geländes, Art der Veranstaltung) muss der Veranstalter das konkrete Gefährdungspotenzial berücksichtigen und ein Sicherheitskonzept vorlegen. Der zentrale Ansprechpartner für Veranstaltungen gibt gerne Auskunft, ob er die geplante Veranstaltung als eine Großveranstaltung im Sinne des Orientierungsrahmens für Großveranstaltungen einordnet.

Muss ich für größere Veranstaltungen ein Brandschutzkonzept erstellen?

Ausschlaggebend bei der Bewertung ist u. a. die Anzahl der Besucher / Besucherinnen, die Art der Veranstaltung und die Einzäunung des Geländes. Eine pauschale Festlegung ist daher nicht möglich. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

Wann benötige ich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Sobald Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen (Straßen, Plätzen, öffentliche Grünflächen usw.) stattfinden, muss der Veranstalter eine Veranstalterhaftpflicht (gemäß § 29 Straßenverkehrsordnung) abschließen. Hintergrund hierbei ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bzw. die Nutzung öffentlicher Flächen. Eine Veranstalterhaftpflicht ist generell bei Großveranstaltungen verpflichtend - ob privat oder öffentlich. Hier ist das erhöhte Gefährdungspotenzial der Anlass.

Mein Gelände ist eingezäunt. Hat das Auswirkungen?

Durch die Einzäunung eines Veranstaltungsgeländes tritt die Sonderbauverordnung in Kraft. Dies hat möglicherweise zur Folge, dass Bauanträge und Brandschutzkonzepte vorgelegt werden müssen, die durch die städtische Bauaufsicht geprüft werden. Diese Prüfung benötigt jedoch mehr Zeit, sodass eine frühzeitige Antragstellung (mindestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung) erforderlich ist. Weitergehende Informationen, auch zu Festzelten, Karussells und anderen „fliegenden Bauten“.

Ich benötige Strom und Frischwasser. Wen spreche ich an?

Für Frischwasseranschlussstellen und Strombereitstellung ist Energie & Umwelt Niederrhein, also der örtliche Energieversorger, Ihr Partner:

Wer hilft mir bei der Müllentsorgung?

Wenden Sie sich dazu an die ENNI - Stadt und Service Niederrhein – auch für den Fall, dass Sie Abwassereinleitungen vornehmen (zum Beispiel für Spülwasser, Toilettenwagen etc.).