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Gestattung

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an die Stadt Moers, Fachdienst 4.1 - Ordnung, 47439 Moers übersandt werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag unter der Telefaxnummer 0 28 41/ 201-638 zu senden.

Ihr Antrag wird von mir auch an die Veranstaltungskoordination weitergeben. Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich eine Live-Band spielen lassen oder ein Festzelt aufbauen wollen.

Ihr Antrag wird dann von der Veranstaltungskoordination an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Ab sofort können Sie die Erlaubnis online beantragen. Das Formular können sie auf dieser Seite herunterladen. Sie benötigen für die Antragstellung allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur. Wenn Sie den Stand der Bearbeitung online verfolgen möchten (Tracking), müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie über den Eingang des Formulares und die Zugangsdaten für das Tracking informieren.

Gebührenrahmen

Gebühr: 25 € zu 800 €
Zahlungsziel:
Die Gebühr hängt von der Anzahl und Größe der Ausschankflächen und der Dauer der Veranstaltung ab.

Voraussetzungen

Antrag vorübergehender Gaststättenbetrieb oder Antrag auf Durchführung einer (Groß-)Veranstaltung (FD 8.3).

Zuständigkeit