Parkhaus Kautzstraße
1. Welche Stellplätze stehen zur Verfügung?
Sie rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen vorbei. Wir geben gerne Auskunft, ob und wo Stellplätze zur Verfügung stehen.
2. Wo beantrage ich einen Stellplatz?
Stadt Moers
Fachdienst 8.3 - Straßen- und Verkehrsrecht - TIS
Rathaus Moers
Rathausplatz 1,
47441 Moers
Zimmer E.025
3. Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
- Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
4. Wie beantrage ich einen Stellplatz ?
Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Nach Absprache zahlen die Sie die Gebühr für den angemieteten Zeitraum per EC-Karte ein. Den Dauerparkausweis bzw. die Code-Karte können Sie dann direkt mitnehmen.
Falls Sie sich für das Überweisungsverfahren entscheiden, senden wir Ihnen den Dauerparkausweis und die dazugehörige Code-Karte nach dem Zahlungseingang umgehend zu.
5. Wie verlängere ich die Anmietung?
Rechtzeitig, das heißt mindestens 14 Tage vor Ablauf der Mietdauer rufen Sie zu den telefonischen Sprechzeiten an und lassen sich ein Kassenzeichen geben. Mit dieser Angabe überweisen Sie bitte die jeweilige Gebühr an die
Sparkasse am Niederrhein
IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113
SWIFT: WELADED1MOR
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Für das Parkhaus Kautzstraße kostet der Stellplatz von montags bis sonntags für
3 Monate: 120 €
6 Monate: 240 €
9 Monate: 360 €
12 Monate: 480 €
Zahlungsziel:
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate.
Zahlungsarten
- Überweisung