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Opferentschädigung

Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Diese Voraussetzungen sind im Opferentschädigungs-Gesetz (OEG) geregelt.

Für die Leistungsgewährung ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. Dieser berät und informiert Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen.

Nähere Informationen:

Landschaftsverband Rheinland

Zur Information von Opfern von Gewalttaten und ihren Angehörigen ist eine kostenlose Telefonnummer: 0800 / 654-654-6 eingerichtet. Wenn Sie diese Nummer von einem Festnetzanschluss in Nordrhein-Westfalen aus anrufen, werden Sie direkt mit einem zuständigen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin verbunden.