Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Melderegisterauskünfte (einfache) - Online Beantragung -

Der Bürgerservice führt ein Melderegister über alle Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Moers. Wenn Sie eine Auskunft über eine einzelne, bestimmte Person benötigen, können Sie diese vom Bürgerservice erhalten.

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft darf entsprechend den rechtlichen Grundlagen eine Auskunft über folgende Daten erteilt werden:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • Derzeitige Anschriften
  • Sofern die Person verstorben ist, auch diese Tatsache (ohne Datum und Ort)

Soll die Melderegisterauskunft weitere Daten enthalten benötigen Sie eine erweiterten Melderegisterauskunft.

Voraussetzung für eine einfache Auskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Es müssen mindestens 3 in Ihrer Anfrage angegebene Merkmale mit den Eintragungen im Melderegister übereinstimmen.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

Neutrale Antwort

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine einfache Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:

"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."

Antragsverfahren

Sie können den Antrag auf einfache Melderegisterauskunft mithilfe unseres Ausfüllassistenten auf mehrere Arten stellen.

Füllen Sie zunächst den Antrag mithilfe des Assistenten digital aus. Sie finden den Link zu dem Antrag rechts oben auf dieser Seite.

Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben können Sie wählen, wie der Antrag gestellt werden soll.

1. Einreichen (Versand digital über Antragsassistent und online-Bezahlung)

 Wenn Sie den Antrag direkt digital bezahlen und einreichen wollen, nutzen Sie die Schaltfläche „einreichen“. Sie werden daraufhin zur Auswahl der verschiedenen Bezahlmethoden weitergeleitet.

2. Speichern (Versand digital per E-Mail und Zahlungsnachweis)

Sie können den ausgefüllten Antrag auf Ihrem Gerät abspeichern. Eine Antragstellung kann dann zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Beachten Sie, dass wir bei dieser Methode einen Nachweis benötigen, dass Sie bereits die erforderliche Gebühr überwiesen haben. Hierzu können Sie dem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers beifügen. Der Ausfüllassistent bietet auch die Möglichkeit die digitale Kopie direkt als Anlage zu Ihrem Antrag hochzuladen.

3. Ausdrucken (Versand per Post und Zahlungsnachweis)

Sie können den ausgefüllten Antrag ausdrucken und uns zum Beispiel per Post zukommen lassen. Auch bei diesem Verfahren wird ein Nachweis benötigt, dass eine Zahlung der Gebühren erfolgt ist.

Postanschrift

Stadt Moers
Fachbereich 4 - Ordnung und Bürgerservice
Fachdienst 4.2 - Bürgerservice
47439 Moers

Gebührenrahmen

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft: 11 €
Zahlungsziel:
Sofern Sie unseren Onlineservice des digitalen Bezahlens nicht nutzen, können die Gebühren mittels der nachfolgenden Kontodaten überwiesen werden.

Kontodaten
Stadtkasse Moers / Bürgerservice
Sparkasse am Niederrhein
Verwendungszweck Zeile 1: 041 003 391/1012
Verwendungszweck Zeile 2: Name der gesuchten Person
IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113
SWIFT: WELADED1MOR

Eine Zahlung per Lastschrift ist nicht möglich!