Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Landeshilfe für sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von monatlich 77 Euro.

Voraussetzung hierfür ist:

  • Eine Antragstellung.
  • Ein Mindestalter von 16 Jahren.
  • Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % oder eine gleichwertige Einschränkung auf.
  • Es werden keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bezogen.

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt.

Zuständig hierfür ist der Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln.

Es erleichtert die Bearbeitung, wenn der Antragsteller / die Antragstellerin das entsprechende Formular verwenden.

Das Formular ist beim Landschaftsverband Rheinland zu erhalten. 

Für den Antrag benötigen Sie eine augenfachärztliche Bescheinigung.

Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe) nicht als Einkommen gewertet.

Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs.