Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann einen Kinderreisepass erhalten. Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (siehe rechts) der oder des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Bei unterschiedlicher Namensführung der Sorgeberechtigten besteht die Möglichkeit, gleichzeitig den vom Familiennamen des Kindes abweichenden Familiennamen mit eintragen zu lassen.
Zudem benötigt die Stadt Moers zur Unterschriftenüberprüfung von beiden Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) den Personalausweis oder den Reisepass.
Unabhängig vom Alter der Kinder muss der Kinderreisepass ein biometrietaugliches Passbild enthalten. Die Anwesenheit der Kinder/des Kindes ist bei Antragstellung erforderlich.
Der Kindereisepass ist gemäß § 5 PassG ein Jahr gültig und kann längstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt bzw. mit einem aktuellen Lichtbild bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, verlängert werden
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung bei einer Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit (spätestens einen Tag vorher) erfolgen muss. Sprechen Sie erst nach Ablauf der Gültigkeit vor, ist aus rechtlichen Gründen eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 13 Euro ausgestellt werden.
Was benötigen Sie ?
- Zustimmungserklärung von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben.
- Personalausweis oder Pass beider Sorgeberechtigten zur Unterschriftenprüfung.
- Für den Kinderreisepass benötigen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Passbild. Die Passbildschablone steht Ihnen zum Herunterladen auf der Homepage der Bundesdruckerei zur Verfügung.
- Die Anwesenheit der Kinder/des Kindes ist bei Antragstellung erforderlich. Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.
- Zum Abgleich der Daten im Melderegister wird die Vorlage der Geburtsurkunde dringend empfohlen.
- Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem / einer anerkannten Übersetzer / Übersetzerin sowie ggf. eine Apostille oder Legalisation notwendig.
Grundsätzlich sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Beispielsweise ist mit dem Kinderreisepass die Einreise in die USA nur in Verbindung mit einem gültigen Visum (nicht ESTA-Visum) möglich. Nähere Informationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Im Bedarfsfall ist statt des Kinderreisepasses die Ausstellung eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Gebührenrahmen
Die Gebühr für die Verlängerung : 6 €
Die Gebühr für die Neuausstellung: 13 €
Benötigte Formulare
Fristen
Keine
Besonderheiten
Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA
Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind
- einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder
- einen verlängerten Kinderreisepass oder
- noch einen Kinderausweis
besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären deutschen Reisepass (ePass) für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Zuständigkeit
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de