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Kinderreisepass

Die Neuausstellung und Verlängerung bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 31.12.2023 nicht mehr möglich. Sollte ein Ausweisdokument benötigt werden, können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen. 

Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen finden Sie unter

oder der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.