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Personalausweise

Deutsche Staatsangehörige müssen mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG).

Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland. Er ist auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der europäischen Staaten. Er gilt nicht für Reisen in Länder, in denen Pass- bzw. Visumspflicht besteht.

Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt.

Der deutsche Personalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar.

Entsprechende Informationen zur Einreise in die jeweiligen Länder finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Seit dem 01.11.2010 werden in der Bundesrepublik Deutschland Personalausweise ausgestellt, die einen Chip mit elektronischen Daten über die Person enthalten. Dieser Personalausweis im Format einer Scheckkarte bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Onlinewelt.

Eine andere weitere Möglichkeit die elD-Funktionzu nutzen, ist die digitale Unterschrift auf dem  Personalausweis.

Dies ist bei der Unterzeichnung von Online- Anträgen, Verträgen und Urkunden nützlich, Papierausdrucke und der anschließende Postversand sind nicht mehr nötig.

Der biometrische Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Allerdings wird bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, das Dokument mit ausgeschalteter elD-Funktion geliefert.

Nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Jugendliche diese Funktion „einschalten“ lassen.

Neue Funktion seit 15.07.2017:

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem VOR - ORT-AUSLESEN  eine neue Funktion geschaffen.

Ab jetzt können sich Behörden und Unternehmen staatlich berechtigen lassen, damit sie Personendaten wie Name und Adresse in Formulare automatischen übernehmen können.

Statt die Ausweisdaten manuell abzuschreiben oder einzutippen kann der Personalausweis auf ein entsprechendes Lesegerät gelegt werden und die Daten werden anschließend elektronisch übernommen.

Achtung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises am 15.07.2017 entfällt die bisherige Auswahlmöglichkeit des eingeschalteten elektronischen Identitätsnachweises.

Das bedeutet, die eID- Funktion kann nicht mehr - wie bisher - ausgeschaltet werden. Lediglich eine Sperrungsmöglichkeit bei Verlust des Dokumentes ist weiterhin möglich.

Weitere Informationen zur Vorgehensweise im Fall des Verlustes oder Diebstahls des Personalausweises.

Was benötigen Sie für die Beantragung?

  • Ihren alten Personalausweis.
    Sofern Sie nicht über ein entsprechendes Dokument verfügen bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder wenn vorhanden ihren Reisepass mit.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
    Größe: 45 Millimeter mal 35 Millimeter, Hochfomat ohne Rand
  • Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) dringend empfohlen.
    Eine Fotokopie der Urkunde reicht nicht aus.Für fremdsprachige Urkunden gelten besondere Formvorschriften. Neben der deutschen Übersetzung durch einen / eine anerkannten Übersetzer / Übersetzerin kann es sein, dass eine Legalisation oder Apostille notwendig ist. Dies ist jedoch im Einzelfall zu klären
  • Bei Personen unter 16 Jahren gilt folgendes:
    Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und ggf. ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Minderjährige unter 16 Jahren sind von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil bei der Antragstellung zu begleiten. Die Unterschrift des zweiten Elternteils kann mittels Einverständniserklärung schriftlich erfolgen.
    Seit dem 1. Juli 1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Wichtig

  • Da der Antrag für den Personalausweis von Ihnen unterschrieben werden muss, können Sie sich nicht vertreten lassen.
  • Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin.
  • In der Regel dauert die Lieferung zwischen 2  und 4 Wochen. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort. Gleichzeitig wird der fertige Ausweis an die Stadt Moers geliefert. Da der Postweg unterschiedlich lange dauern kann, warten Sie bitte mit der Abholung nach Erhalt des PIN-Briefes noch eine Woche.
  • Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis oder Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie durch die Online-Passauskunft.

Weitere Informationen zum Bundespersonalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

FAQ vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Warum steigt ab 01.01.2021 die Gebühr für den Personalausweis?

Gebührenrahmen

Personen über 24 Jahre (Gültigkeitsdauer 10 Jahre): 37 €

Personen unter 24 Jahre (Gültigkeitsdauer 6 Jahre): 22,80 €

Besonderheiten

  • Da der Antrag für den Personalausweis von Ihnen unterschrieben werden muss wir Ihre eigenhändige Unterschrift  benötigen, können Sie in diesem Fall  sich nicht vertreten lassen.
  • Den Personalausweisantrag fertigen die Mitarbeitenden in Ihrem Beisein an.
  • Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin.
  • Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.