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Personalausweise

Deutsche Staatsangehörige müssen mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG). Auch die Beantragung eines Ausweisdokuments vor dem 16. Lebensjahr ist möglich.

Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland. Er ist auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der europäischen Staaten. Er gilt nicht für Reisen in Länder, in denen Pass- bzw. Visumspflicht besteht. Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Entsprechende Informationen zur Einreise in die jeweiligen Länder finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Anlass für die Beantragung ist ein abgelaufener Personalausweis, Verlust oder Diebstahl des Personalausweises und eine Namensänderung bspw. durch eine Heirat. Eine vorherige Beantragung im Falle einer Heirat ist frühestens 8 Wochen vorher und nur mit wichtigem Grund (z. B. Antritt einer Auslandsreise unmittelbar nach Heirat) möglich.

Online-Ausweisfunktion

„Grafik nennt und erklärt die vier wichtigsten Vorteile des Online-Ausweises: sicher, flexibel, einfach, transparent.“
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises am 15.07.2017 werden an Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind, Personalausweise nur noch mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Lediglich eine Sperrungsmöglichkeit bei Verlust oder Diebstahl des Dokumentes ist möglich. Nach Vollendung des 16. Lebensjahr können Jugendliche diese Funktion „einschalten“ lassen.

Dieser Personalausweis im Format einer Scheckkarte bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Onlinewelt.

Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone notwendig, sowie die AusweisApp, die vom Bundesministerium der Inneren zur Verfügung gestellt wird.

Bei Verlust oder Nichtvorhandensein des PIN-Briefes, kann die PIN im Bürgerservice neu gesetzt werden.

Was benötigen Sie für die Beantragung?
  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
    Genaueres dazu siehe: Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

    Es besteht die Möglichkeit vor Ort am Self-Service-Terminal gegen eine Gebühr in Höhe von 6,50 € biometrische Passbilder machen zu lassen. Das Self-Service-Terminal befindet sich im Wartebereich des Rathauses unmittelbar vor dem Eingang zum Bürgerservice.

  • Aktuelle Personenstandsurkunde im Original (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) 
    Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird aufgrund einer gesetzlichen Änderung seit dem 01.11.2015 einmalig die Vorlage der aktuellsten Personenstandsurkunde benötigt. 
    Die Geburtsurkunde ist lediglich bei dem Familienstand ledig mitzubringen, bei allen anderen Familienständen werden die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.
    Für fremdsprachige Urkunden gelten besondere Formvorschriften. Neben der deutschen Übersetzung durch einen / eine  anerkannten Übersetzer / Übersetzerin kann es sein, dass eine Legalisation oder Apostille notwendig ist. Dies ist jedoch im Einzelfall zu klären.
  • Bei Personen unter 16 Jahren gilt folgendes:
    • Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Personalausweisantrag unterschreiben. 
    • Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt.
    • In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Wichtig

  • Da der Antrag für den Personalausweis von Ihnen unterschrieben werden muss, können Sie sich nicht vertreten lassen. Bei der Beantragung für ein Kind vor dem 16. Lebensjahr muss zwingend das Kind und mindestens ein Elternteil persönlich anwesend sein.
  • Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel dauert die Lieferung zwischen zwei und vier Wochen. 
  • Antragstellende ab dem 16. Lebensjahr erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort. Gleichzeitig wird der fertige Ausweis an die Stadt Moers geliefert. Da der Postweg unterschiedlich lange dauern kann, warten Sie bitte mit der Abholung nach Erhalt des PIN-Briefes noch eine Woche.
  • Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis oder Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie durch die Online-Passauskunft.

Weitere Informationen zum Bundespersonalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Gebühren

LeistungGebühr
Antragstellende ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)37 Euro
Antragstellende unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis10 Euro
Antragstellung außerhalb des Hauptwohnsitzeszusätzlich 13 Euro
Antragstellung durch Deutsche mit Wohnsitz im Auslandzusätzlich 30 Euro
Setzen der PINgebührenfrei
Nutzung Self-Service-Terminal (biometrisches Passfoto)6,50 Euro

Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie im Personalausweisportal.

FAQ vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Warum steigt ab 01.01.2021 die Gebühr für den Personalausweis?