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Infektionsschutz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient dazu, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Dieser komplexe Aufgabenbereich ist beim Kreis Wesel, Fachbereich Gesundheitswesen, Telefon: 02 81 / 207-0, angesiedelt.

Zuständigkeit