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FAQ Kindertagespflege

Habe ich einen Anspruch auf die Betreuung meines Kindes durch eine KTPP (Kindertagespflegeperson)?

Grundsätzlich hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Es gibt aber auch weitreichendere Gründe, warum eine Betreuung im Einzelfall erforderlich sein kann.

 

Wie viele Stunden kann mein Kind betreut werden?

Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern, ab einer Betreuungszeit von mehr als 35 Wochenstunden müssen die Eltern ihren Bedarf begründen. 

Wer bezahlt die Kindertagespflegeperson?

Die Geldleistungen werden direkt vom Jugendamt der Stadt Moers an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Die Eltern leisten im Gegenzug, je nach Einkommen und Wochenstunden der Betreuung, einen Elternbeitrag. Hierzu gibt es eine Elternbeitragstabelle. Privatrechtlich werden Sie sich meist zusätzlich mit der Kindertagespflegeperson über ein angemessenes Essensgeld einigen.

Kann ich eine Liste von Kindertagespflegepersonen in Wohnortnähe erhalten und mir die KTPP selber aussuchen?

Wenn wir wissen, welche Betreuungsbedarfe und pädagogischen, sowie zeitlichen Vorstellungen Sie haben, werden wir Ihnen Kindertagespflegepersonen vorschlagen, die freie Kapazitäten haben. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns den „Antrag auf Förderung in Kindertagespflege“ zukommen lassen. Sie können sich dann vorab mehrere Tagespflegestellen anschauen und wenn die „Chemie“ stimmt, gemeinsam entscheiden, ob sie einen Vertrag mit der entsprechenden KTPP schließen wollen. 

Kann die KTPP auch zu mir nach Hause kommen?

Ja, aber in der Regel besteht dann zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson ein Beschäftigungsverhältnis, das heißt, die Eltern müssten die KTPP anstellen mit allen sich daraus ergebenden Pflichten.

 

Kann man den KTPP vertrauen, werden sie überprüft?

Die KTPP haben eine Qualifizierung abgeschlossen; sie legen erweiterte Führungszeugnisse vor und durchlaufen eine Eignungsfeststellung. Sie nehmen verbindlich an Fortbildungen teil und werden zumindest 2x jährlich von der Fachberatung besucht und stehen regelmäßig in Kontakt mit dem Jugendamt.

 

Kann auch eine Person aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis gegen Betreuungsgeld unser Kind betreuen?

Es können nur Kindertagespflegepersonen finanziert werden, die qualifiziert sind und in Form der Eignungsfeststellung vom Jugendamt überprüft wurden und somit im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis sind.

 

Wann muss ich mich um einen Betreuungsplatz kümmern?

Grundsätzlich können Kinder über das gesamte Jahr in die Betreuung aufgenommen werden. Da aber die Betreuungsplätze stark mit der Vergabe der Kitaplätze zusammenhängen, werden die Plätze oft zum 01. August vergeben. Es stehen jedoch immer genügend Plätze zur Verfügung. Es werden regelmäßig auch spontan Plätze frei. Wenn möglich können Sie bis zu 12 Monate vor Betreuungsbeginn mit der Fachberatung Kontakt aufnehmen. (siehe §3b KiBiz)

 

Was ist, wenn die Kindertagespflegeperson ausfällt?

Sollten Sie innerfamiliär dann keine Betreuungslösung parat haben, hält die Stadt Moers einen Pool von KTPP mit Vertretungsplätzen bereit, die ggf. ihr Kind nach kurzer Eingewöhnung so lange betreuen können, bis die Stamm-Tagespflegepersonen wieder zur Verfügung steht.