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Ehrenpatenschaft

Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten nach der Geburt des 7. Kindes einer Familie

Nach der Geburt des 7. leiblichen Kindes einer Familie kann auf Wunsch der Eltern oder durch eine andere Person die Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten für dieses Kind beantragt werden. Der Antrag ist per Vordruck innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

Nach Überprüfung der Voraussetzungen durch den Bundespräsidenten wird eine entsprechende Urkunde und das Patengeschenk (zz. 500 Euro) den Eltern durch den Bürgermeister ausgehändigt.

Das Formular kann bei Frau Sämisch, Vorzimmer des Bürgermeisters, Tel.: 0 28 41/ 201-206, E-Mail: michaela.saemisch@moers.de angefordert werden bzw. in elektronischer Form abgerufen werden.

Postanschrift:
Stadt Moers
Frau Sämisch, Vorzimmer des Bürgermeisters
Rathausplatz 1
47441 Moers

Voraussetzungen

Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein:

  • Zur Zeit der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sein, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
  • Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116, Abs. 1 des Grundgesetzes sein.
  • Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.