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Eheschließungen - Anmeldung

E-Mail: eheschliessungen@moers.de

Es gibt die Möglichkeit eine Online-Beratung per E-Mail beim Standesamt Moers anzufordern.

Seit dem 01.07.1998 ersetzt in Deutschland die Anmeldung zur Eheschließung das früher übliche und traditionelle Aufgebot. Im Unterschied zu früher wird nun die Heiratsabsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr eine Woche lang öffentlich ausgehängt (es konnten also Einwände gegen die Eheschließung vorgebracht werden).

Die Anmeldung der Eheschließung muss am Wohnort eines der beiden Partner erfolgen, egal ob es sich um den Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Sollten Sie in einem anderen Standesamt heiraten wollen (innerhalb der BRD), müssen Sie trotzdem die Eheschließung am Heimatort anmelden.

Beim Standesamt in Moers besteht die Möglichkeit, dass nur einer der Partner / Partnerinnen die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung der Anmeldung während der normalen Sprechzeiten abgibt. 

Es wird dann ein Anmeldetermin vereinbart, zu dem aber möglichst beide Parteien erscheinen sollten. Ist jedoch einer der beiden Parteien verhindert, kann er seine Verlobte/seinen Verlobten bevollmächtigen. Auch wenn eine Partei nicht persönlich erscheinen kann, sollte beachtet, werden, dass die Unterlagen spätestens 3 Monate vor dem Trautermin vollständig vorliegen müssen.

Der Trautermin kann vorab gebucht werden. Das Anmeldeverfahren darf 6 Monate vor dem Trautermin in die Wege geleitet werden.

Als besonderen Service bietet das Moerser Standesamt u.a. an einigen Samstagen im Jahr Trauungen an.

Gebührenrahmen

Anmeldung: 85 €

Wenn ausländisches Recht zu beachten ist (Auslandsbeteiligung): 127 €

Besonderheiten

Sollten Sie in einem anderen Standesamt heiraten wollen (innerhalb der BRD), müssen Sie trotzdem die Eheschließung am Heimatort anmelden.

Anmeldungen zur Eheschließung die nach dem 30.10. eines Jahres (Posteingangsstempel) eingereicht werden, können nur für Trautermine im Folgejahr berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Im Standardfall, d.h. beide Partner sind volljährig und deutsche Staatsangehörige, waren noch nicht verheiratet und haben keine minderjährigen Kinder, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einen gültigen Personalausweis oder e-Pass / Reisepass 
  • Falls Sie nicht in Moers wohnen: Eine erweiterte Meldebescheinigung der für Sie zuständigen Bürgerservicestelle (eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht).
  • Den Nachweis der Abstammung durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Die erforderlichen Nachweise erhalten Sie in jedem Fall bei Ihrem Geburtsstandesamt. Für den Fall, dass Sie in Moers geboren sind, brauchen Sie diese Unterlagen nicht zu besorgen, da diese Personenstandsbücher beim hiesigen Standesamt geführt werden.

Sollten Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, empfehlen wir Ihnen eine Rücksprache mit dem Standesbeamten oder den Standesbeamtinnen, die Ihnen eine schriftliche Auflistung der zu besorgenden Unterlagen mitgeben.

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-690
E-Mail:Marcel.Hartmann@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-696
E-Mail:Regina.Schmidt@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-679
E-Mail:Melanie.Terhorst@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201-687
E-Mail:Pia.Nobermann@Moers.de