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Beflaggung

Öffentliche Gebäude werden zu regelmäßig wiederkehrenden und  besonderen Anlässen beflaggt, dies wird durch das Gesetz über das öffentliche Flaggen und die Beflaggungsverordnung geregelt. Grundsätzlich werden an den Tagen die Bundes- und die Landesflagge gehisst. Zusätzlich kann außerdem die Europaflagge gehisst werden.

Regelmäßige Beflaggungstage sind,

  • der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,
  • der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,
  • der Europatag (9. Mai),
  • der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
  • der Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953,
  • der Jahrestag des Stauffenberg Attentats am 20. Juli 1944,
  • der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,
  • der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),
  • die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).

Das Innenministerium gibt weitere Beflaggungsanlässe und -tage im Einzelfall bekannt.

Des Weiteren wird in Moers zu Festlichkeiten, wie der Moerser Kirmes oder das Jazzfest, geflaggt.