Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

‚Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben‘ unterstützt Betroffene

Zwei Frauen stehen im Rathaus.
Kornelia Hormes (l.) und Laura Veldhoen sind bei der Stadt Moers in der ‚Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben‘ zuständig.

Bevor eine Behinderung zu Problemen im Arbeitsleben führt, haben Betroffene die Möglichkeit, Kontakt zu Kornelia Hormes und Laura Veldhoen aufzunehmen. Beide sind bei der Stadt Moers in der ‚Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben‘ tätig. Sie sind die richtigen Ansprechpartnerinnen, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung Probleme beim Ausüben ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitstätigkeit haben und befürchten müssen, dass sie ohne Unterstützung dieser nicht mehr nachkommen zu können. Ebenfalls beraten die beiden Rathausmitarbeiterinnen alle in Moers ansässigen Unternehmen, sprich Arbeitgeber.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen haben zum Beispiel Anspruch auf begleitende Hilfen im Arbeitsalltag. Doch das wissen nicht alle Betroffenen. Deshalb sollten im Idealfall die Fachkräfte im Rathaus bei Problemen die ersten Kontaktpartnerinnen sein. „Unsere Fälle sind alle sehr individuell“, klärt Laura Veldhoen auf. „Manchmal reicht es schon, wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen nach einer Beratung nur organisatorische Maßnahmen umsetzt, bevor technische oder persönliche Hilfen eingesetzt werden müssen“, weiß sie. „Zum Beispiel, indem jemand mit Konzentrationsproblemen für mehr Ruhe ein Einzelbüro erhält.“

Beratung, Förderung, Begleitung

Die Fachstelle in Moers ist regionaler Ansprechpartner des Inklusionsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland mit Sitz in Köln. Die Fachstelle arbeitet u.a. mit Rehabilitationsträger, wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit und den Integrationsfachdiensten zusammen. Dies sind Beratungsstellen, die bei Fragen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz Arbeitgebern und schwerbehinderten Arbeitenden helfen. „Unser oberstes Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung dauerhaft eine berufliche Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können,“ erläutert Kornelia Hormes. Deshalb unterstützen Hormes und Veldhoen hilfesuchende schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber bei der Beschaffung von technischen Hilfsmitteln. Hierzu gehören zum Beispiel Hebehilfen, orthopädische Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische, Anti-Ermüdungsmatten, Diktiersoftware. Schulungen, wie die neuen Hilfsgeräte einzusetzen sind, inklusive. Auch Gebärdendolmetscher für Personalgespräche mit Gehörlosen werden gefördert.


Voraussetzung für ein Tätigwerden der Fachstelle in Moers ist, wenn bei den arbeitenden Personen ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt. Liegt der Grad der Behinderung bei 30 oder 40, muss die behinderte Person einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Gleichstellung kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. 

Erste Kontaktaufnahme meist telefonisch

Die erste Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern oder Betroffenen mit der Fachstelle geschieht in der Regel telefonisch, sie ist vertraulich und kostenlos. Häufig steht dann nach Antragstellung als nächster Schritt eine Arbeitsplatzbegehung mit einem technischen Beratungsdienst des LVR auf dem Plan. Es wird vor Ort geschaut, welche Hilfen zur Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes nötig und möglich sind. „Die Sicherung der Arbeitsplätze von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zu wahren und gleichzeitig behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen – das ist unser Antrieb“, sind sich die beiden städtischen Mitarbeiterinnen einig. „Auf der anderen Seite ist für uns wichtig, auch die Arbeitgeber mit ins Boot zu holen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.“ 


Und bei Bedarf beraten, begleiten und unterstützen Frau Veldhoen und Frau Hormes sowohl betroffene schwerbehinderte Personen als auch Arbeitgeber in einem BEM-Verfahren (BEM= betriebliches Eingliederungsmanagement). Dies gilt auch bei einer beabsichtigten Kündigung. Durch den besonderen Kündigungsschutz, den die schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen haben, wird die Fachstelle durch das Inklusionsamt des LVR beauftragt ein Ermittlungsverfahren durchzuführen. Hierbei wird geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung besteht. Dieses Verfahren hat zunächst das Ziel, alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes auszuschöpfen.