Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Steuerhebesatz

Die vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbeträge für die Gewerbe- und Grundsteuern werden mit dem Steuerhebesatz multipliziert = zu zahlende Steuer. Der Rat beschließt die Steuerhebesätze mit der Haushaltssatzung.