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Vorsorgevollmacht

Aufgrund einer Erkrankung, unseres Alters oder durch einen Unfall können wir so eingeschränkt sein, dass wir uns selbst nicht mehr um unsere Angelegenheiten kümmern können.

Viele denken, dass automatisch die Ehepartner bzw. die Ehepartnerinnen oder die Kinder entscheiden dürfen. Das ist nicht der Fall.

Eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht kann die Lösung sein.

Mit einer Vollmacht werden vorsorglich Personen des Vertrauens mit der persönlichen Vertretung bevollmächtigt. In der Vollmacht wird festgelegt, für welche Lebensbereiche die Vertretung gelten soll. Sie ist eine private Vereinbarung zwischen dem Vollmachtgebenden und dem Vollmachtnehmenden. Der Vollmachtnehmende kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Nur eine geschäftsfähige Person kann eine Vollmacht erteilen.

Die Betreuungsstelle der Stadt Moers berät zu Vorsorgevollmachten und kann bei Bedarf die Unterschrift des Vollmachtgebenden beglaubigen.

Zuständigkeit