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Schülerfahrkosten

Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung werden Fahrkosten vom Schulträger gezahlt, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur

nächstgelegenen

Schule für Schülerinnen und Schüler

  • der Primarstufe mehr als 2 Kilometer
  • der Sekundarstufe 1 mehr als 3,5 Kilometer und
  • der Sekundarstufe 2 mehr als 5 Kilometer

beträgt.

Sofern Ihr Kind auf eine individuelle Beförderung zur Schule angewiesen sein sollte, besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Moers diese Fahrten ganz übernehmen oder teilweise bezuschussen kann. Nähere Informationen hierzu enthält die Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs.