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Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

E-Mail: sterbefaelle@moers.de

Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes der verstorbenen Person örtlich zuständig. War die verstorbene Person zuletzt im Ausland wohnhaft, beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zuständigkeit