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Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ist Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.

Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.

Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können. Von den Leistungsberechtigten kann ein angemessener Kostenbeitrag verlangt werden.

Die Antragsaufnahme erfolgt in der Regel nach Terminabsprache, daher ist eine vorherige persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme ratsam.

Folgende Unterlagen aller im Haushalt lebenden Personen sind zur Antragstellung mitzubringen:

  • Personalausweis, Pass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Bestellung zum Betreuer, Vollmacht
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Nettoeinkommen der letzten 6 Monat, zzgl. 
    • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld,
    • Kindergeld,
    • Arbeitslosengeld,
    • Eingliederungsgeld oder Eingliederungshilfe,
    • Unterhaltsgeld,
    • Leistungen des Jobcenters,
    • Renteneinkommen jeglicher Art,
    • Ausbildungsvergütung,
    • Berufsausbildungsbeihilfe,
    • BAFöG oder UBG,
    • Krankengeld oder Mutterschaftsgeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Wohngeldbescheid oder Bescheid über Lastenzuschuss
  • Versicherungspolicen und letzte Beitragsrechnung, auch private Arbeitslosenversicherung
  • Bank- und Sparguthaben, Geldforderungen, Wertpapiere, Bausparguthaben,
  • Lebensversicherungen, PKW usw.
  • bei Hausübertragung: Übertragungsvertrag
  • Mietvertrag und letztes Erhöhungsschreiben, Heizkosten und letzte Heizkostenabrechnung, sowie Größe der Wohnung in Quadratmeter
  • Hausbesitz: siehe Vordruck Hauslastenberechnung
  • Name und Anschrift der Unterhaltspflichtigen
  • Unterhaltsvereinbarungen, -urteile oder -vergleiche
  • Scheidungsurteil
  • Schuldverpflichtungen aller Art (Darlehensvertrag und Nachweis über Verwendungszweck
  • sonstige besondere Belastungen (zum Beispiel durch Krankheit)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos) von allen bestehenden Konten

Sozialticket

Mit dem SozialTicket für Stadt oder Kreis sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Gebiet unterwegs.  

Personen, die Sozialleistungen der Stadt Moers (Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, sind berechtigt dieses Ticket in Anspruch zu nehmen. 

Dazu wird ein sogenannter Berechtigungsausweis ausgestellt. Dieser berechtigt Sie zum Erwerb eines vergünstigten Monats-Fahrscheines für alle Busse und Bahnen im Kreis Wesel. Die Ausstellung des Sozialtickets erfolgt dann mit dem Berechtigungsausweis in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen.

Sollten Sie Fahrten über den Kreis Wesel hinaus nutzen wollen, können Sie ein Zusatzticket erwerben. Das von Ihnen erworbene Monatsticket ist immer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats gültig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kundencenter der Verkehrsunternehmen.

Den Berechtigungsausweis erhalten Sie bei der zuständigen Verwaltungskraft, der für Ihre Leistungsgewährung zuständig ist oder kann online über das unten verlinkte Formular beantragt werden.

Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung des Sozialtickets direkt an das Jobcenter.