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Geburtenanmeldung

Online-Beratung: Es gibt die Möglichkeit eine Online-Beratung per E-Mail beim Standesamt Moers anzufordern.

Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche anzuzeigen (der Tag der Geburt zählt dabei nicht mit). Bei Nichtbeachtung der Frist droht die Festsetzung eines Zwangsgeldes und evtl. eine Geldbuße.

Hinweis:

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist; der Wohnort der Eltern ist nicht maßgebend.

Geburtenanmeldung im Krankenhaus

Die Anzeige wird in Ihrem Fall durch das Krankenhaus beim Standesamt vorgenommen. Bitte händigen Sie dem Krankenhaus die erforderlichen Unterlagen aus. Sofern Sie fachliche Beratung  über Vaterschaftsanerkennung, Namensrecht, Sorgeerklärung oder ähnliches wünschen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt oder das Jugendamt. Das Krankenhaus leitet nur Ihre Unterlagen an das Standesamt weiter!

Bezüglich fremdsprachiger Urkunden lassen Sie sich bitte vorher beim Standesamt beraten. Fremdsprachige Urkunden sind grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung (gefertigt von einem/einer in Deutschland von der Landesjustizverwaltung ermächtigten Übersetzer / Übersetzerin) vorzulegen.

Bei Kindern, deren Eltern miteinander verheiratet sind

  • Vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige (von beiden Elternteilen unterschrieben)
  • Ausweis / Reisepass oder Ausweisersatz von beiden Elternteilen
  • Stammbuch / Eheurkunde / Heiratsurkunde der Eltern im Original ggf. internationale Urkunden
  • Geburtsurkunde beider Elternteile im Original

Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind

  • Vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige (von beiden Elternteilen unterschrieben)
  • Ausweis / Reisepass oder Ausweisersatz von beiden Elternteilen
  • Eine Geburtsurkunde der Mutter. War diese schon einmal verheiratet, auch Nachweise über die Eheschließung und deren Auflösung (eine ausländische Entscheidung muss erst für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden)
  • Sofern die Vaterschaft bereits anerkannt ist, eine Ausfertigung der Anerkennungserklärung, eine Geburtsurkunde des Vaters
  • Sofern bei erfolgter Vaterschaftsanerkennung ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, der Nachweis darüber
  • wenn das Kind den Namen des Vaters erhalten soll, erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt.

Nach der Beurkundung der Geburt werden gebührenfrei ausgehändigt

  • Geburtsurkunde für Kindergeld *
  • Geburtsurkunde für Elterngeld *
  • Geburtsurkunde für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) *

* Bitte unbedingt darauf achten, dass diese Nachweise, die entsprechend gekennzeichnet sind, der richtigen Stelle vorgelegt werden!

Zuständigkeit