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Bewohnerparken

Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung berechtigt einen Bewohner/einer Bewohnerin, innerhalb des ausgewiesenen Bewohnerparkgebietes mit einem auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutzten Kraftfahrzeug zu parken. Die Reservierung eines bestimmten Stellplatzes ist damit jedoch nicht verbunden. Ein Fußweg zwischen Stellplatz und Wohnung von bis zu 1.000 Metern ist nicht auszuschließen.

Antragsberechtigte Personen

Um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, muss der Antragsteller / die Antragstellerin in der jeweiligen Bewohnerparkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Auch für den Zweitwohnsitz kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, wenn durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen wird, dass Sie tatsächlich auch in der Bewohnerparkzone wohnen. Es kann nur ein Parkausweis je Bewohner bzw. Bewohnerin beantragt werden.

In dem Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin versichern, dass er / sie keine Garage / private Stellfläche o.ä. nutzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, das heißt ein privater Stellplatz steht zur Verfügung, kann dann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Übersicht der Bewohnerparkzonen

Eine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie in der folgenden Kartenansicht. 

Bereiche in denen Anwohner unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Antrag stellen können sind mit einer transparenten Flächenfüllung dargestellt. Bereiche in denen Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone parken dürfen sind mit einer Schraffur dargestellt .

Mit dem Mausrad oder den Plus/Minus -Tasten am oberen rechten Kartenrand können Sie die Zoomstufe verändern. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie die Karte verschieben. Rechts oberhalb der Karte befindet sich ein Eingabefeld über welches nach Adressen gesucht werden kann.

Mit einem Mausklick auf die zeichnerische Darstellung einer Parkzone erscheint ein Informationsfenster mit weiterführenden Angaben. Sofern an der entsprechenden Position mehrere Informationen vorliegen, z.B. zu einem Parkbereich und einem Antragsbereich, können Sie mit den Pfeiltasten unterhalb des Infofensters vor- und zurückblättern.

Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie außerdem auch weiter unten auf dieser Seite unter "Links".
 

Antragstellung

Den Antrag können Sie dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.

Gebührenrahmen

Jährliche Gebühr: 30 €
Zahlungsziel:
Banküberweisung

Weiterführende Informationen

§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

Besonderheiten

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Nachweise
  • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung und
  • Mietvertrag und
  • Zulassungsbescheinigung I (KFZ-Schein)