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Bewohnerparken

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Bewohnerparken in Moers. 

Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Durch eine erteilte Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) wird eine Bewohnerin oder ein Bewohner berechtigt, innerhalb des ausgewiesenen Bewohnerparkgebietes mit einem auf sie oder ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr oder ihm dauerhaft genutzten Kraftfahrzeug zu parken. Die Reservierung eines bestimmten Stellplatzes ist damit jedoch nicht verbunden. Ein Fußweg zwischen Stellplatz und Wohnung von bis zu 1.000 Metern ist nicht auszuschließen.

Antragsberechtigte Personen

Um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller in der jeweiligen Bewohnerparkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Auch für den Zweitwohnsitz kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, wenn durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen wird, dass Sie tatsächlich auch in der Bewohnerparkzone wohnen. Es kann nur ein Parkausweis je Bewohnerin bzw. Bewohner beantragt werden. In dem Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises muss der Antragstellerin bzw. die Antragsteller versichern, dass sie oder er keine Garage, private Stellfläche o.ä. nutzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, das heißt ein privater Stellplatz steht zur Verfügung, kann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende Grundvoraussetzungen müssen gegeben sein um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten:

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet gemeldet sein. 
  • Zudem darf der Antragstellerin oder dem Antragsteller keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Sollte dies der Fall sein, kann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. 
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss das angegebene Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzen.
  •  Es kann nur ein Parkausweis je Bewohnerin oder Bewohner beantragt werden.

Eine Ausstellung erfolgt grundsätzlich nicht für Fahrzeuge die der Güterbeförderung dienen und Großfahrzeuge wie: Wohnmobile, jegliche LKW, Transporter, Sprinter, Kastenwagen, Vans, Stretch-Limousinen, Pickups (sofern Zulassung als LKW) sowie Anhänger. 

Zu begründen ist dies mit dem Umstand, dass Wohnmobile oder auch Klein-LKW aufgrund ihrer Größe bis zu 2 Parkflächen in Anspruch nehmen. Dies ist gerade in den Bewohnerparkzonen problematisch, da diese aufgrund ihres Parkraummangels überhaupt erst eingerichtet wurden.

Welche Antragsunterlagen werden benötigt?

Folgende Antragsunterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Antragsformular auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn Sie nicht gleichzeitig Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind, wird eine Überlassungserklärung benötigt.
  • Miet- bzw. Kaufvertrag der Wohnräume

Den Antrag können Sie auf dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass die o.g. Antragsunterlagen bei jeder Antragsstellung – unabhängig davon ob diese im Vorjahr eingereicht worden sind - benötigt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Bearbeitung nur möglich ist, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist und diesem alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
  • Bei Verlängerungsanträgen wird daher dringend empfohlen, den Antrag 4 Wochen vor Ablauf des bisherigen Genehmigungszeitraumes zu stellen.
  • Der Bewohnerparkausweis wird nicht automatisch verlängert. Einen neuen Ausweis können Sie frühestens 30 Tage vor Ablaufdatum erhalten.

Übersicht der Bewohnerparkzonen

Eine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie in der folgenden Kartenansicht.

Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Antrag stellen können sind mit einer transparenten Flächenfüllung dargestellt. Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone parken dürfen sind mit einer Schraffur dargestellt. 

Mit dem Mausrad oder den Plus und Minus -Tasten am oberen rechten Kartenrand können Sie die Zoomstufe verändern. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie die Karte verschieben. Rechts oberhalb der Karte befindet sich ein Eingabefeld über welches nach Adressen gesucht werden kann. 

Mit einem Mausklick auf die zeichnerische Darstellung einer Parkzone erscheint ein Informationsfenster mit weiterführenden Angaben. Sofern an der entsprechenden Position mehrere Informationen vorliegen, z.B. zu einem Parkbereich und einem Antragsbereich, können Sie mit den Pfeiltasten unterhalb des Infofensters vor- und zurückblättern.

Sprech- und Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Gebührenrahmen

Jährliche Gebühr: 30 €
Zahlungsziel:
Innerhalb eines Monats nach Ausstellung.
Für die Ausstellung eines Parkausweises ist eine Verwaltungsgebühr von derzeit 30 Euro pro Jahr zu entrichten. Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt ein Jahr mit Beginn des Ausstellungsdatums. Der Bewohnerparkausweis wird nicht automatisch verlängert.

Weiterführende Informationen

§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften

Besonderheiten

Die Verwaltung behält sich vor die Richtigkeit der Angaben in der Antragsbegründung zu überprüfen und nach §26 VwVfG NRW weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung anzufordern.