Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Befreiung von der Ausweispflicht

Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.

In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.

Ausnahmen von der Ausweispflicht:

  • Für Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen.
    (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Für handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden.
  • Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben.

Die Befreiung kann beim Bürgerservice der Stadt Moers beantragt werden. Bitte benutzen Sie das hierfür bereitgestellte Formular.