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Adoption

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Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter der Städte

  • Moers,
  • Kamp-Lintfort und
  • Rheinberg

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Beratung und Begleitung von Müttern und Vätern bei ihren Überlegungen, ihr Kind in eine andere Familie mit dem Ziel der Adoption zu geben

Mütter und Väter, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption frei zu geben, befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation. Wir informieren Sie umfassend über den Verlauf und die Auswirkungen einer Adoption.

Wir bieten auch Beratung zur Entscheidungsfindung an. Wenn Mütter oder Väter unentschlossen sind und zurzeit keine Zukunftsentscheidung für ihr Kind treffen können, beraten wir sie über mögliche Unterstützung und Hilfsmaßnahmen und versuchen, Alternativen aufzuzeigen. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wenn sich Eltern für eine Adoption entscheiden, wählen sie auch die Adoptionsform, die in einer Bandbreite zwischen inkognito Adoption über halboffene bis zur offenen Adoption liegen kann.

Damit eine Entscheidung über die Zukunft des Kindes ohne Druck getroffen werden kann, bieten wir Beratungsgespräche schon während der Schwangerschaft an.

Beratung, Prüfung und Vorbereitung von Adoptivbewerbern

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein fremdes Kind bei sich aufzunehmen und in den Städten Moers, Kamp-Lintfort oder Rheinberg wohnen, können sich bei der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle in Moers bewerben. In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir über den Ablauf und Inhalt des Bewerber- und Adoptionsverfahrens, einschließlich benötigter Unterlagen.

Wenn Sie sich nach einem Erstgespräch vorstellen können, sich auf das „Abenteuer Adoption" einzulassen, folgen weitere Gespräche, die wir auch bei Ihnen zu Hause führen. Ziel ist es, Sie näher kennen zu lernen. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder stehen im Zentrum des Vermittlungsgeschehens und bestimmen die Anforderungen an die künftigen Eltern. Zugleich dienen die Gespräche auch Ihrer weiteren Information und Beratung über die Adoption.

Für das Anerkennungsverfahren müssen Sie mit einem Zeitraum von ca. 6 bis 9 Monaten vom ersten Info-Gespräch bis zum Abschlussgespräch rechnen. Wir betrachten diese Zeit als eine Chance für uns und für Sie, viel zu erfahren und die richtige Entscheidung für Sie und das jeweilige Kind zu treffen. Schließlich ist eine Adoption eine Entscheidung auf Lebenszeit, die unwiderruflich das Leben vieler Menschen verändert. Auch während der so genannten Wartezeit werden wir den Kontakt zu Ihnen aufrechterhalten.

Beratung und Begleitung von Adoptivfamilien vor und nach erfolgter Adoption

Nach Aufnahme eines Kindes während der Adoptionspflegezeit, besteht regelmäßiger Kontakt zu uns. In dieser Zeit unterstützen wir die Adoptivfamilien bei ihrer Aufgabe, als Familie zusammen zu wachsen. Auch nach erfolgter Adoption bieten wir den Adoptiveltern Beratung und Unterstützung in allen Fragen, die das Kind und die Adoption betreffen. Bei Bedarf können wir außerdem Hilfsangebote anderer Stellen vermitteln. 

 

Gestaltung und Begleitung von Informationsaustausch oder Kontakt zur Herkunftsfamilie nach erfolgter Adoption

Das Wissen um die eigene Herkunft und Informationen über die Herkunftsfamilie und die Gründe für die Adoptionsfreigabe sind wichtig für viele Adoptierte. Um einen offenen Umgang mit der Lebensgeschichte zu fördern, wird bereits vor der Adoptionsfreigabe und –vermittlung mit den abgebenden und den annehmenden Eltern über die späteren Möglichkeiten des Informationsaustauschs oder persönlicher Kontakte gesprochen und eine Vereinbarung getroffen, die von beiden Familien mitgetragen wird. Die Adoptionsvermittlungsstelle kann den Informationsaustausch organisieren und persönliche Kontakte begleiten. 

 

Beratung und Begleitung bei Auslandsadoptionen

Auslandsadoptionen werden in der Regel durch anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger durchgeführt. Zudem ist die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zur internationalen Adoptionsvermittlung berechtigt. In Deutschland ist stets eine Auslandsvermittlungsstelle einzuschalten, ein internationales Adoptionsverfahren ohne Vermittlung durch eine befugte Auslandsvermittlungsstelle ist gesetzlich ausdrücklich untersagt.

Die Auslandsvermittlungsstellen freier Träger verfügen über gute Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und haben entsprechende Kontakte im Ausland. Dort erhalten Sie die nötigen Informationen über das jeweilige Vermittlungsverfahren in dem betreffenden Land. Die Eignungsprüfung der Bewerber erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Auf Antrag erstellt das örtliche Jugendamt einen Bericht über das Ergebnis der Eignungsprüfung für die zuständige Auslandsvermittlungsstelle. Für diese allgemeine Eignungsprüfung entstehen Gebühren in Höhe von 1.300 Euro unabhängig vom Ergebnis. Eine länderspezifische Eignungsprüfung führt anschließend die Auslandsvermittlungsstelle durch. Im weiteren Verfahren erfolgen ein intensiver Austausch und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und der Auslandsvermittlungsstelle. 

Wir beraten und begleiten auf Wunsch auch bei Verfahren, die bei freien Trägern abgewickelt werden. In bestimmten Ländern werden nach der Adoption noch Entwicklungsberichte gefordert, die häufig durch uns erstellt werden.

In gerichtlichen Verfahren zur Anerkennungs- und Wirkungsfestellung ausländischer Adoptionsentscheidungen sowie in Umwandlungsverfahren gemäß Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) werden wir beteiligt. 

Beratung und Begleitung von heranwachsenden und erwachsenen Adoptierten, die sich mit der Geschichte ihrer Adoption und Herkunft auseinander setzen

Wir unterstützen Adoptierte bei der Suche nach ihren leiblichen Angehörigen und bieten auch leiblichen Eltern und Geschwistern Hilfe bei der Suche nach Adoptierten an. Die Form der Unterstützung kann sehr unterschiedlich sein, von der Einsichtnahme in die Akten, Suche nach dem aktuellen Wohnsitz, Weiterleiten von Briefen bis zur Begleitung von Zusammentreffen.

Das Wissen über die eigene Herkunft ist ein allgemeines Recht, das im Personenstandsgesetz verankert ist. Die meisten Adoptierten beschäftigen sich irgendwann mit Fragen nach ihrer Herkunft. Insbesondere in der Pubertät "Entwicklung der Identität" spielt die Spurensuche häufig eine wichtige Rolle. Mit 16 Jahren besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht. Die Adoptiveltern werden zu diesem Zeitpunkt schriftlich über das Akteneinsichtsrecht der Adoptierten und die Beratungsangebote der Adoptionsvermittlungsstelle informiert. Die Suche nach den Wurzeln ist oft mit vielen Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Gleichzeitig bietet sie die Chance, endlich Lücken in der eigenen Lebensgeschichte zu füllen. Deshalb ist es wichtig, adoptierte Kinder von Anfang an, jeweils altersgerecht, über ihre Herkunft aufzuklären (Biographiearbeit). Das Verschweigen der Adoption führt zu einer Lebenslüge, die später nur schwerlich verarbeitet werden kann.

Wir versuchen, gemeinsam mit Adoptierten Antworten auf ihre Fragen zu finden.

Beratung und Mitwirkung im Rahmen des Familiengerichtsverfahren bei Stiefkind- und Verwandtenadoptionen

Die Adoptionsvermittlungsstelle berät Sie, wenn Sie darüber nachdenken, das Kind Ihres (Ehe-)partners oder eines Verwandten anzunehmen. Die Beratung aller Beteiligten (annehmender Elternteil, abgebender Elternteil, verbleibender Elternteil und anzunehmendes Kind) ist vor der notariellen Beurkundung des Antrages und der Einwilligungen verpflichtend wahrzunehmen, sofern nicht eine der im Gesetz genannten Ausnahmen zutrifft (§ 9a Adoptionsvermittlungsgesetz). Wenn Sie einen Antrag auf Adoption beim Familiengericht stellen, holt dieses beim örtlichen Jugendamt eine gutachtliche Stellungnahme ein.

Die Adoption durch einen Stiefelternteil oder Verwandten ist möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Voraussetzungen:

  • Einverständnis des leiblichen Elternteils, notariell beurkundet
  • stabile Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft oder verfestigte nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmendem und Kind
  • Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis u.a. Dokumente, je nach individueller Situation
  • offener Umgang mit der Herkunft
  • i. d. R. Bescheinigung über die verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption nach § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)

In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen das Verfahren sowie die nötigen Unterlagen vorgestellt. Nach Erhalt der Unterlagen werden wir bei Hausbesuchen Ihre Familie näher kennen lernen und die oben genannten Voraussetzungen reflektieren.

Beratung der Herkunftsfamilie nach erfolgter Adoption in allen Fragen, die das Kind und die Adoption betreffen

Wir bleiben auch nach der Adoption Kontaktstelle für die abgebenden Mütter und Väter. Bei offeneren Adoptionsformen vermitteln wir bei Kontakten zum Kind und seiner Adoptivfamilie.