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Koordinierungsstelle Jugendgerichtshilfe

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes. Sie unterstützt und berät junge Menschen zwischen 14 Jahren und 20 Jahren und deren Eltern, wenn es zu Straftaten durch den Nachwuchs gekommen ist. 

Die Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren sind kostenlos und werden von pädagogisch ausgebildeten Mitarbeitenden durchgeführt. 

Sofern Bedarf besteht, wenden Sie sich an die Zentrale Koordinierungsstelle der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) der Stadt Moers mit folgenden Kontaktdaten: 

Zuständigkeit