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Bürgeranträge

Nach § 24 Gemeindeordnung hat Jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

Der Rat der Stadt Moers hat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden an den Ausschuss für Bürgeranträge übertragen. Der Ausschuss ist berechtigt, sich mit den Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu befassen und Empfehlungen für Sachentscheidungen auszusprechen.

Bürgeranträge sind zu richten an den

Ausschuss für Bürgeranträge
Stadt Moers
Büro des Bürgermeisters
47439 Moers

Zur Regelung des Verfahrens bei der Behandlung von Anregungen und Beschwerden hat der Rat eine Verfahrensordnung (siehe unten) beschlossen.

Eine Behandlung im Ausschuss für Bürgeranträge erfolgt nur dann unter Angabe der persönlichen Daten (zum Beispiel Name und Adresse), wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hierzu schriftlich eingewilligt hat. Ein entsprechendes Formular wird hierzu übersandt.

Anträge werden auch per E-Mail akzeptiert.