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Hundesteuer

Der Rat der Stadt Moers hat am 31.05.2017 die Hundesteuersatzung beschlossen. Sie wurde im Amtsblatt vom 08.06.2017 veröffentlicht.

Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter unter der Rufnummer 0 28 41 / 201-676 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Ein Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung angemeldet werden. Die Hundesteuer ist allerdings vom Gesetzgeber nicht als Reinigungssteuer gedacht. Das Argument „Ich zahle schließlich für meinen Hund, deshalb darf er auch Dreck machen“ gilt also nicht.

Für bestimmte Hunde und Nutzerkreise gibt es eine Steuerermäßigung oder sogar eine Befreiung. Weitere Informationen dazu sind in der Hundesteuersatzung der Stadt Moers zu finden.

Bei der Abmeldung muss die Hundesteuermarke zurückgegeben werden.

Informationen zur Hundehaltung in Moers

Gebührenrahmen

Jährlich für einen Hund: 120 €

Jährlich für 2 Hunde - je Hund: 136,50 €

Jährlich ab 3 Hunden - je Hund: 153 €

Fristen

Innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung muss ein Hund angemeldet werden.

Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 Wochen.

Besonderheiten

Für bestimmte Hunde und Nutzerkreise gibt es eine Steuerermäßigung oder sogar eine Befreiung.

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201 - 676
Fax:0 28 41 / 201-1 65 39
E-Mail:Hemmers@Moers.de