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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

Staffelung des Renteneintrittalters

für den Geburtsjahrgang  erfolgt eine Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von Monate
1947                   1 65 1
1948 2 65 2
1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66  
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10
1964 24 67

Dauerhaft voll Erwerbsgemindert ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft sind zu berücksichtigen.

Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Bei Antragstellung sind die gleichen Unterlagen mitzubringen, wie bei der Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt.

Nähere Informationen mit Berechnung im Infoblatt (siehe Informationen zum Herunterladen).

Sozialticket

Mit dem SozialTicket für Stadt oder Kreis sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Gebiet unterwegs.  

Personen, die Sozialleistungen der Stadt Moers (Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, sind berechtigt dieses Ticket in Anspruch zu nehmen. 

Dazu wird ein sogenannter Berechtigungsausweis ausgestellt. Dieser berechtigt Sie zum Erwerb eines vergünstigten Monats-Fahrscheines für alle Busse und Bahnen im Kreis Wesel. Die Ausstellung des Sozialtickets erfolgt dann mit dem Berechtigungsausweis in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen.

Sollten Sie Fahrten über den Kreis Wesel hinaus nutzen wollen, können Sie ein Zusatzticket erwerben. Das von Ihnen erworbene Monatsticket ist immer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats gültig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kundencenter der Verkehrsunternehmen.

Den Berechtigungsausweis erhalten Sie bei der zuständigen Verwaltungskraft, der für Ihre Leistungsgewährung zuständig ist oder kann online über das unten verlinkte Formular beantragt werden.

Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung des Sozialtickets direkt an das Jobcenter.

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