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Hilfen für Jugendliche und junge Volljährige

Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf Beratung in allen Lebenslagen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt, wenn Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren oder Heranwachsende zwischen 18 bis 20 Jahren eine Straftat begangen haben. Die Fachkräfte beraten und begleiten Jugendliche, ihre Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens – also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. In der Arbeit geht es schwerpunktmäßig darum, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt der jungen Menschen zu informieren. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14-24 Jahren können sich an die Jugendberufsagentur (JuBa)  wenden, wenn sie Hilfestellung bei der Berufswahl benötigen oder sich informieren möchten.