Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftige Unterstützung von engagierten Helferinnen und Helfern bewältigt werden kann!
Für die bevorstehende Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 suchen wir freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Demokratie und melden Sie sich über unser Online-Formular oder per E-Mail an! Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.
Voraussetzungen um Wahlhelferin/ Wahlhelfer zu werden:
- Sie sind am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen EU-Staates,
- Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet und
- sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Wahlhelferentschädigung
Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld zwischen 40 und 50 Euro.
Aufgaben der Wahlhelfenden
Als Wahlhelfende werden Sie in einem der Wahllokale, die im ganzen Stadtgebiet verteilt sind, eingesetzt. Einsatzwünsche können im Zuge der Anmeldung geäußert werden.
Sie gehören vor Ort einem Team von maximal 7 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an. Zusammen bilden sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt.
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
- einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
- 2 bis 4 Beisitzenden
Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 8. Uhr bis 18 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten stimmt Ihre Wahlvorsteherin bzw. Ihr Wahlvorsteher im Vorfeld mit Ihnen ab. Die Funktion der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers, der Schriftführung und einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers muss dabei dauerhaft besetzt sein.
Nach der Schließung des Wahllokals um 18 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen mit. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Gemeinsam sorgen Sie für
- die Überprüfung der Personalien
- das Aushändigen der Stimmzettel
- Ruhe und Ordnung im Wahllokal
- das Führen des Wählerverzeichnisses
- das Auszählen aller Stimmzettel
- die Feststellung des Wahlergebnisses
Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher
Als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher holen Sie unter anderem am Samstag vor der Wahl die erforderlichen Materialien am Rathaus ab, wie u. a. Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc. Am Wahlsonntag ist es u. a. Ihre Aufgabe die Wahlhandlung sowie die Stimmauszählung zu eröffnen und zu beenden. Sie geben die Zwischenergebnisse und das Wahlergebnis telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter und überbringen die Wahlunterlagen dem Bürgermeister. Während der Wahlhandlung haben Sie die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens in Ihrem Wahllokal. Bei Abwesenheit übernimmt Ihre Stellvertretung die Aufgaben.
Schriftführerinnen und Schriftführer
Als Schriftführerin oder Schriftführer führen und prüfen Sie während der Wahlhandlung das Wählerverzeichnis. Also die Liste, auf der alle wahlberechtigten Personen geführt sind, die in Ihrem Wahllokal wählen dürfen. Sie nehmen die Wahlscheine entgegen und tragen alle Angaben zur Wahlhandlung und Stimmzählung in die Wahlniederschrift ein; quasi das Protokoll für die Wahl in Ihrem Wahllokal. Bei Abwesenheit übernimmt Ihre Stellvertretung die Aufgaben.
Beisitzerinnen und Beisitzer
Sie arbeiten der Schriftführung zu und geben die Stimmzettel aus. Weiterhin führen Sie Aufgaben durch, die Ihnen von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher übertragen werden.
Bei Fragen aller Art ist das Team der Fachgruppe Wahlen für Sie während der gesamten Wahlhandlung telefonisch erreichbar.