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Integrationsratswahl 2025

In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden.

Dieser setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern für Personen mit Migrationshintergrund sowie aus Ratsmitgliedern zusammen. 

Allgemeine Informationen

Wahlperiode: 

Die Integrationsratswahl findet alle 5 Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 13.09.2020 statt. 

Nächster Wahltermin: 

Die nächste Wahl findet am 14.09.2025 statt. 

Wahlgebietseinteilung:

Das Wahlgebiet der Stadt Moers besteht aus 7 Stimmbezirken. Zur Stimmabgabe gibt es in jedem Stimmbezirk ein Wahllokal. Falls eine Stimmabgabe am Wahlsonntag im Wahllokal nicht möglich ist, können alternativ Briefwahlunterlagen beantragt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Integrationsrates der Stadt Moers. 

Wahlergebnisse: 

Ergebnisse vergangener Wahlen finden Sie hier bei der Stadt Moers oder direkt bei dem Landesintegrationsrat NRW.

Wer darf wählen?

  • Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen rechtmäßigen Aufenthalt haben
  • Deutsche, die noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben
  • Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben (nach § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz) 
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 
  • 16 Jahre alt sein (geboren vor dem 15. September 2025),
  • ihren rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens einem Jahr (14. September 2024) im Bundesgebiet haben,
  • mindestens seit dem 29. August 2025 in Moers ihre Hauptwohnung haben,
  • sowie im Wählerverzeichnis der Stadt Moers für die Integrationsratswahl eingetragen sein.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar in den Integrationsrat der Stadt Moers sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 Darüber hinaus muss die Person am Wahltag: 
  • ihren rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens einem Jahr (14. September 2024) im Bundesgebiet haben und
  • seit mindestens 3 Monaten, demnach seit dem 14. Juni 2025, in der Gemeinde eine Hauptwohnung haben 
Folgende Dokumente sind bei einer Kandidatur auszufüllen: 
  • Wahlvorschlag für Einzelbewerber
  • Wahlvorschlag für Listenbewerber
  • Versicherung an Eides statt
  • Niederschrift (nur für Listenwahlvorschläge) 

Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften muss bei der Fachgruppe Wahlen angefragt werden. 

Die ausgefüllten Dokumente können ab dem 10.06.2025 bei der Fachgruppe Wahlen eingereicht werden.

Wer darf nicht gewählt werden?

  • Infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wie mache ich bei der Briefwahl mit?

Sie haben nicht die Möglichkeit vor Ort in einem Wahllokal zu wählen? Gar kein Problem! 
Wählen Sie einfach und bequem per Briefwahl. 
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie hier anfordern oder schreiben Sie uns eine E-Mail an briefwahl@moers.de.

Kontakt

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-948
E-Mail:Andre.Strajhar@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-103
E-Mail:Leandra.Broda@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-659
E-Mail:Julia.Engeln@Moers.de