Viele gleichlautende Anfragen haben die Stadt erreicht und werden in der Bevölkerung diskutiert. Die Liste soll zur sachgerechten Aufklärung beitragen, um das Handeln der Verwaltung zu erläutern.
Wie ist der weitere Verfahrensablauf des Projektes auf der Grundlage des Ratsbeschlusses von der Sondersitzung am 16.01.2025?
Die Stadt Moers hat von der Fällung von weiteren Bäumen in den Monaten Januar und Februar 2025 Abstand genommen. Derzeit werden Workshops mit Vertretern und Vertreterinnen der Politik, den beteiligten Behörden, Umweltverbänden, Vertretern und Vertreterinnen des GMGV sowie der Bürgerinitiative als Vertreterin der Öffentlichkeit unter Begleitung eines externen Moderators vorbereitet. Dabei soll noch einmal der Umgang mit der Vegetation im Schlosspark erörtert werden. Ziel ist es, bis zum Winter 2025/2026 festzulegen (spätestens in der ersten Ratssitzung in 2026), welche Bäume zur Realisierung der zukunftsorientierten und denkmalgerechten Sanierung des Schlossparks entfernt werden sollen. Die zur Fällung bestimmten und beschlossenen Bäume sollen dann bis Februar 2026 gefällt werden.
Warum sollen Bäume im Schlosspark gefällt werden?
Bereits jetzt werden im Rahmen der Verkehrssicherung jährlich ca. 10 - 15 Bäume von der ENNI Stadt & Service entnommen, die durch die Auswirkungen des Klimawandels oder aus anderen Gründen erheblich geschädigt sind. Die jährliche Ausfallrate ist in den letzten Jahren stark gestiegen und betrifft bestimmte Baumarten, die mit den Auswirkungen des Klimawandels nicht zurechtkommen.
Nach den folgenden 4 Kriterien wurde die Entscheidung getroffen, ob ein Baum entfernt werden soll:
- Einschränkung in der Vitalität
- Eignung des Standorts
- Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel
- Denkmalwert des Baumes
Die meisten der 105 zur Fällung vorgesehenen Bäume erfüllen zwei bis drei dieser vier Kriterien. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Klassifizierung.
| Fällgründe | Baumanzahl (Stück) | Prozentanteil |
| Standort + Klimaanpassung | 25 | 24% |
| Vitalität + Klimaanpassung | 18 | 17% |
| Klimaanpassung + Denkmalwert | 10 | 10% |
| Vitalität + Standort + Klimaanpassung | 10 | 10% |
| Vitalität + Standort | 9 | 9% |
| Standort + Klimaanpassung + Denkmalwert | 6 | 6% |
| Vitalität + Denkmalwert | 6 | 6% |
| Vitalität + Standort + Denkmalwert | 6 | 6% |
| Vitalität + Klimaanpassung + Denkmalwert | 5 | 5% |
| Denkmalwert | 4 | 4% |
| Standort | 4 | 4% |
| Standort + Denkmalwert | 2 | 2% |
In einem Ortstermin mit Vertretern der Politik und des GMGV am 09.01.2025 hat sich die Stadt Moers bereit erklärt, auf die Fällung von drei Bäumen (74, 300, 351) zu verzichten und für zwölf Bäume (291, 332 –337, 442, 448 und 407, 414, 449) ein Moratorium (vereinbarter Aufschub) durchzuführen.
Am 16.01.2025 hat der Rat der Stadt Moers beschlossen, die zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Fällarbeiten zu stoppen. Bis dahin wurden folgende 25 Bäume bereits entfernt:
| Ort | Baum-Nr. | Baumart |
| alter Teil westlich | 19 | Europäische Lärche |
| alter Teil westlich | 22 | Rosskastanie |
| alter Teil westlich | 45 | Hainbuche |
| alter Teil westlich | 47 | Scheinakazie |
| alter Teil westlich | 50 | Sandbirke |
| alter Teil westlich | 51 | Sandbirke |
| alter Teil westlich | 61 | Rosskastanie |
| alter Teil westlich | 68 | Sandbirke |
| alter Teil westlich | 69 | Bergahorn |
| alter Teil westlich | 72 | Bergahorn |
| alter Teil westlich | 92 | Bergahorn |
| alter Teil westlich | 150 | Kupferfelsenbirne |
| alter Teil westlich | 155 | Kan. Hemlocktanne |
| alter Teil westlich | 157 | Bergahorn |
| alter Teil westlich | 170 | Blutpflaume |
| alter Teil westlich | 180 | Götterbaum |
| alter Teil westlich | 182 | Japanische Nelkenkirsche |
| alter Teil westlich | 184 | Bergahorn |
| alter Teil westlich | 212 | Bergahorn |
| alter Teil östlich | 412 | Rotbuche |
| alter Teil östlich | 450 | Bergahorn |
| alter Teil östlich | 451 | Bergahorn |
| alter Teil östlich | 452 | Bergahorn |
| alter Teil östlich | 455 | Rotbuche |
| alter Teil östlich | 457 | Rotbuche |
Die Stadt Moers hat von der Fällung von weiteren Bäumen im ersten Quartal 2025 Abstand genommen. Derzeit werden Workshops mit Vertretern und Vertreterinnen der Politik, den beteiligten Behörden, Umweltverbänden, Vertretern und Vertreterinnen des GMGV und der Bürgerinitiative unter Begleitung eines externen Moderators vorbereitet. Dabei soll noch einmal der Umgang mit der Vegetation im Schlosspark erörtert werden und die mittel- und langfristigen positiven Entwicklungsperspektiven als Folge der Instandsetzungsmaßnahmen aufgezeigt werden (Ökologie, Ästhetik, Funktion, Denkmalwert, Wirtschaftlichkeit).
Kann man geschädigte Bäume nicht durch Pflege oder Schnitt retten?
Wie mit geschädigten Bäumen umgegangen wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von der Art der Schädigung, vom Standort und von der Bedeutung des Baumes im Verhältnis zum Aufwand der Pflegemaßnahmen ab.
Standardmäßig werden an Bäumen, die erhalten werden sollen, einfache Pflege- und Schnittmaßnahmen durchgeführt. Dies kann beispielsweise die Beseitigung von mit Schädlingen befallenen Ästen sein. Es gibt auch Bäume mit besonders hohem Alter, so dass diese als Naturdenkmal unter Schutz gestellt sind. An diesen Naturdenkmalen werden alle technischen Maßnahmen zur Kronensicherung (Einbau von Gurten, Seilen oder Stützen zur Stabilisierung einzelnen Kronenteile) durchgeführt, um die Bäume möglichst lange zu erhalten. Aber auch bei anderen parkbildprägenden Bäumen wird versucht, diese möglichst lange zu erhalten. Eine andere Form zur Förderung der Vitalität von Bäumen ist die Belüftung des Bodens und die Injektion von speziellem Substrat zur Wurzelförderung.
Diese Maßnahmen bringen jedoch einen hohen wirtschaftlichen Aufwand mit sich. Der Einbau einer Kronensicherung ist nur durch spezialisierte Fachunternehmen möglich und bereits im Einbau sehr aufwendig. Ist einmal eine Kronensicherung eingebaut, kann diese bis zum Ableben des Baumes nicht wieder entfernt werden. Dazu muss die Sicherung regelmäßig intensiv überprüft und nachjustiert werden. Eine Garantie, ob durch die Maßnahmen die Lebensdauer des Baumes verlängert wird, gibt es trotzdem nicht. Daher wird ein Einsatz für jeden Baum individuell getroffen, ob und welche Maßnahmen zielführend sind und aufwändige Maßnahmen auf besonders wertvolle Bäume beschränkt.
Warum werden die Fällarbeiten nicht über einen längeren Zeitraum gestreckt?
Erst durch die Entnahme auch von Bäumen, die nicht aus verkehrssichernden Gründen entnommen werden müssen, ergibt sich die Möglichkeit, die Neupflanzung nach einem angepassten Gestaltungskonzept durchführen zu können, um den Charakter der ursprünglichen Gestaltungsidee eines englischen Landschaftsgartens wieder erlebbar zu machen. Auch ergibt sich durch dieses geplante Vorgehen die Möglichkeit von gezielten Neupflanzungen klimaangepasster Arten in einem Umfang, dass bei dem erwarteten Fortschreiten des Klimawandels diese neugepflanzten Bäume bereits ein Alter erreicht haben, dass sie wahrnehmbar sind, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere der jetzt vorhandenen Bäume den Folgen des Klimawandels nicht mehr standhalten können.
Die Verwaltung geht zudem davon aus, dass durch die jetzt konzentrierten Fällungen in den Folgejahren weniger Bäume im Schlosspark gefällt werden müssen und geringere Schäden an den neu gestalteten Flächen entstehen.
Wie hat der Auswahlprozess für die zu fällenden Bäume stattgefunden?
Die Erhaltung und Weiterentwicklung des Schlossparks ist eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung. So wurde 1993 mit dem von Gustav und Rose Wörner erarbeiteten Parkpflegewerk der Grundstein für die weitere Entwicklung gelegt. Dieser wurde mit dem aus dem Jahre 2011 beschlossenen Masterplan Schlosspark und dem aus 2017 stammenden Handlungskonzept zur denkmalgerechten und nutzungsorientierten Sanierung des Schlossparks fortgeführt und soll nun mit den geplanten Maßnahmen baulich realisiert werden. Das jetzt mit der Planung und Baumaßnahme beauftragte Büro L-A-E Ehrig hat unter Berücksichtigung der vorgenannten Unterlagen und einer im Jahr 2019 von einem Gutachterbüro durchgeführten Bestandsaufnahme die Parkbäume bei mehreren Begehungen nach Vitalität, artgerechtem Standort, klimatischer Resilienz und denkmalfachlichen Gründen bewertet. Die abschließende Auswahl der Bäume wurde durch Vertreter des Büros L-A-E Ehrig, dem Fachdienst Freiraum- und Umweltplanung und der ENNI Stadt und Service getroffen. Die Vorgaben einer durchgeführten Artenschutzprüfung wurden ebenfalls berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Auswahl wurde mit dem Kreis Wesel als Untere Naturschutzbehörde abgestimmt. Der konkrete Gehölzentnahmeplan sowie die Entnahmeliste sind auf der Seite „Schlosspark im Wandel“ unter Downloads zu finden.
Gemäß Beschluss der Sonder-Ratssitzung vom 16. Januar ist die Baumfällung derzeit ausgesetzt. Es wird eine erneute Bewertung der Bäume unter Berücksichtigung der mittel- und langfristigen Entwicklungsziele für den Schlosspark vorgenommen und das Thema wird mit Vertretern und Vertreterinnen der Politik, den beteiligten Behörden, Umweltverbänden, Vertretern und Vertreterinnen des GMGV sowie der Bürgerinitiative unter Begleitung eines externen Moderators diskutiert. Die endgültige Entscheidung über die Baumentnahmemaßnahmen zur Umsetzung der eigentlichen Planungsintention soll möglichst bis Januar 2026 getroffen werden.
Können Planunterlagen einschließlich der Liste der zu fällenden Bäume eingesehen und zur Verfügung gestellt werden?
Sowohl die bisherige Fällliste als auch die dazugehörenden Planunterlagen sind auf dieser Internetseite seit dem 12.12.2024 abrufbar. Die Planunterlagen finden Sie auf der Seite „Schlosspark im Wandel“ unter Downloads. Es ist jedoch zu beachten, dass in den Workshops die Baumfällungen noch einmal erörtert werden. Daher können, je nach Ergebnis der Beschlussfassung im Anschluss an der Erörterung, auch weitere Bäume gefällt werden bzw. Bäume von der Fällliste heruntergenommen werden.
Werden bei den Fällarbeiten Lebensräume von Tieren im Schlosspark zerstört?
Jede Fällung eines Baumes bedeutet auch einen Eingriff in das Ökosystem und somit auch eine Veränderung des Lebensraums von Tieren. Grundsätzlich sollte die geplante Maßnahme der Instandsetzung des Schlossparks nicht nur auf die Entfernung von Bäumen reduziert werden, sondern die Veränderungen sollten möglichst ganzheitlich betrachtet werden. So werden durch die Maßnahmen auch zusätzliche Lebensräume geschaffen, beispielsweise durch strukturreiche Unterpflanzungen und Wiesenflächen, welche die Vielfalt der Lebensräume im Schlosspark erhöhen.
Zur Berücksichtigung des Artenschutzes wurde ein Gutachten beauftragt. Im Rahmen der Prüfung werden die zur Entnahme vorgesehenen Bäume auf ihr Potential als Lebensraum für geschützte Tiere untersucht. Es wird zudem begutachtet, ob genügend andere Bäume vorhanden sind, auf die die geschützten Tiere ausweichen können. Jeder Lebensraum, der durch Entnahme vollständig oder in einem nicht tolerierbaren Umfang reduziert wird, muss gleichwertig ausgeglichen werden. Die Fällarbeiten selbst werden dann noch von einem Artenschutzgutachter begleitet.
Kann das artenschutzrechtliche Gutachten eingesehen werden?
Der Abschlussbericht des Gutachtens kann seit dem 14.01.2025 auf der Internetseite eingesehen werden. Das Gutachten finden Sie auf der Seite Schlosspark im Wandel unter Downloads.
Wird die Baumschutzsatzung der Stadt Moers beachtet?
Die Baumschutzsatzung wird auf privaten Grundstücken angewendet. Nichtsdestotrotz ist jeder zu fällende Baum im Schlosspark bewertet und in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zur Fällung freigegeben worden (siehe: „Welche Bäume werden denn genau gefällt?“). Als ökologischer Ausgleich für die entfernten Bäume werden nicht nur 100 neue Bäume im Schlosspark gepflanzt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Pflanzoffensive der Stadt Moers jährlich ca. 300 weitere Bäume im gesamten Stadtgebiet gepflanzt. Dies stellt eine Selbstverpflichtung der Stadt dar, um einen adäquaten ökologischen Ausgleich zu schaffen. Für diese Ausgleichsmaßnahme ist die Stadt in der Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel.
Wann sollen möglicherweise weitere Fällarbeiten durchgeführt werden?
Siehe erste Frage: Wie ist der weitere Verfahrensablauf des Projektes auf der Grundlage des Ratsbeschlusses von der Sondersitzung am 16.01.2025?
Wie groß sind die neu gepflanzten Bäume?
Es sind Bäume mit einem Stammumfang von 16 - 18 cm und einer Höhe von ca. 4 bis 6 m geplant. In der Regel ist dabei der Erfolg des Anwachsens besser als bei sogenannten Großbaumpflanzungen (Bäume ab Stammumfang 30 - 35 cm). Zum Zeitpunkt der Pflanzung kleinere Bäume kommen mit dem neuen Standort besser zurecht. Größere Bäume sind ggf. punktuell an besonders repräsentativen Standorten vorgesehen.
Was passiert mit den Wegen im Schlosspark?
Der Schlosspark ist ein Denkmal und die ehemalige Struktur des historischen Wegesystems soll wiederhergestellt werden. Darüber hinaus befinden sich viele Wege in einem schlechten Zustand und sind in Kreuzungsbereichen und an den Rändern ausgetreten. Im Zuge der Sanierung werden die Wege nach ihrer Bedeutung eingestuft und auf einheitliche Wegebreiten zurückgebaut. Vereinzelt werden Wegeabschnitte vollständig beseitigt und auch teilweise nach altem Vorbild wiederhergestellt. Alle Arbeiten im Bereich der Wegeflächen werden mit großer Vorsicht, zur Vermeidung von Schäden an Bestandsgehölzen, durchgeführt.
Was wird an den Brücken gemacht?
Die sogenannte “Lügenbrücke“ im westlichen Parkteil wird wieder neu errichtet. Die Brücke im östlichen Parkteil wird neue Geländer erhalten. Die Brücke an der Mittelachse wird ebenfalls mit neuen Geländern ausgestattet und ertüchtigt, so dass auch schwerere Fahrzeuge bei Veranstaltungen und zur Unterhaltung darüberfahren können.
Wird es weiterhin schattige Aufenthaltsbereiche geben?
Auch wenn Bäume entfernt werden, bleiben mehr als drei Viertel des Altbestandes an Bäumen erhalten, so dass auch in Zukunft ausreichend viele schattige Plätze vorhanden sind. Auch die neu gepflanzten Bäume werden den Parkbesuchern in Zukunft Schatten spenden.
Was passiert mit den Bänken und Papierkörben?
Alle in der Neuplanung vorgesehenen Sitzplätze werden mit seniorengerechten Bänken und neuen Abfallbehältern ausgestattet.
Hat die Stadt Moers mit der beschriebenen Problemlage ein Alleinstellungsmerkmal in der Region bzw. in Deutschland?
Alle Städte bzw. Betreiber von Grün- und Parkanlagen müssen sich mit den gleichen Problemlagen aufgrund der erheblichen Auswirkungen des Klimawandels beschäftigen. Leider gibt es kein Patentrezept und keinen Königsweg. Die Stadt Moers ist hier zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch in einigen fachlichen Netzwerken organisiert (Gartenamtsleiterkonferenz, Parkleitungen historischer Gärten und Parks in Deutschland, Straße der Gartenkunst zwischen Rhein und Maas, u. a.).