Jugendliche, die vor Vollendung des 18.Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein, sofern sie mit Hauptwohnung in Moers gemeldet sind.
Wie und wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich erfolgen
- Der Antrag kann online über das Formular auf dieser Seite eingereicht werden.
- Das Formular kann ebenfalls ausgedruckt und an die Stadt Moers, Bürgerservice, Rathausplatz 1, 47441 Moers gesendet werden
- Oder Sie sprechen persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses vor.
Wichtig
- Sofern Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein für eine Nachuntersuchung benötigen, ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Arbeitsvertrag) dem Antrag beizufügen.
- Es fallen keine Gebühren an.
- Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.
Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständigkeit
Rathausplatz 1
47441 Moers
47441 Moers
Fax:0 28 41 / 201-1 61 02
E-Mail:Buergerservice@Moers.de