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Obdachlosenangelegenheiten

Die Stadtverwaltung Moers unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obdachloser Personen Übergangswohnheime (Notunterkünfte). Die Einweisung in eine Notunterkunft kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein (zum Beispiel Wohnungslosigkeit; Räumungsklage oder ähnliches) und erfolgt durch den Fachdienst Soziales.

Bei persönlicher Vorsprache wegen drohender bzw. akuter Obdachlosigkeit ist ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger, vorläufiger Personalausweis mitzubringen.

Bei drohender Wohnungslosigkeit durch eine Räumungsklage sind alle die Klage betreffenden Unterlagen mitzubringen.

Die Sprechzeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr.

Sollten Sie einen Termin außerhalb dieser Sprechzeiten wünschen, so ist dieser vorab telefonisch zu vereinbaren.

Zuständigkeit