
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.
Zum Flächennutzungsplan gehört ein Erläuterungsbericht. Darin sind die Ziele der städtebaulichen Maßnahmen und die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung beschrieben und begründet.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Moers, sowie die dazugehörigen Dokumente, sind im Geoportal Niederrhein unter Flächennutzungsplan Moers gebührenfrei abrufbar.
Die Karte kann verschoben und in der Größe verändert werden. Sie sehen die zeichnerischen Festsetzungen des Flächennutzungsplans und die Darstellung der Änderungsbereiche.
Rechts oben kann nach Adressen bzw. Themen gesucht werden.

- Mit einem Mausklick auf die zeichnerische Darstellung eines Flächennutzungsplanes erscheint ein Informationsfenster. Hier erhalten Sie unter „Dok Link“ Informationen zu Verfahren, Begründung, Zusammenfassende Erklärung, Erläuterungsbericht und zur Legende. (Bei inhaltlichen Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 6.1 – Stadtplanung und -entwicklung)
- Sie können die Geltungsbereiche über Themen/Ausgewählte Themen/Flächennutzungspläne-Kreis Wesel unsichtbar schalten (die blaue Einfärbung entfällt).
Der Flächennutzungsplan kann als Gesamtplan oder in Auszügen gegebenenfalls mit Begründung gegen eine Gebühr erworben werden.
Die Beantragung kann wie folgt erfolgen
Schriftlich
Stadt Moers
Fachdienst 8.1 - Vermessungswesen
47439 Moers
Per Telefax
Telefax: 0 28 41 / 201-1 68 88
Per E-Mail
vermessungswesen@moers.de
Durch persönliches Erscheinen während der Öffnungszeiten.
Gebührenrahmen
Je nach Druckformat und Dokumentenumfang ab: 23 €
Zahlungsarten
- Gebührenbescheid
Bearbeitungsdauer
5 Tage (Bei persönlichem Erscheinen richtet sich die Bearbeitungsdauer nach dem Arbeitsaufwand)
Weiterführende Informationen
Die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Gebühr ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Moers (PDF-Datei).
Fristen
Nach Ausstellung der Rechnung können Sie diese innerhalb von 21 Tagen begleichen.